Erneuter Prozesserfolg von Ciper & Coll. vor dem Oberlandesgericht Köln (Az.l 5 U 69/08)
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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Oberlandesgericht Köln - vom 15. Juli 2012
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Beinamputation nach fehbehandelter medialer Schenkelhalsfraktur des linken Beins, OLG Köln, Az.l 5 U 69/08
Chronologie:
Die Klägerin erlitt in 2003 einen Oberschenkelhalsbruch der in der Klinik der Beklagten operativ versorgt wurde. Dabei traten jedoch Komplikationen auf, in deren Folge ihr das linke Bein amputiert werden mußte.
Verfahren:
Das Landgericht Köln (Az. 25 O 39/06) hatte die Klage zunächst als unbegründet abgewiesen. Hiergegen zog die Klägerin mittels ihrer Prozessbevollmächtigten Ciper & Coll. in Berufung vor das OLG Köln. Auch das OLG war ursprünglich der Auffassung, die Klägerin habe keinen Erfolg und wies die Berufung ab. Mit einer Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 269/09) wendete sich dann aber das Blatt zugunsten der Geschädigten: Der BGH verwies die Sache zur neuen Verhandlung an das Berufungsgericht zurück, da dieses den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 I GG in entscheidungserheblicher Weise verletzt habe. In der sodann wieder aufgenommmenen Sache stellt sich eine grobe Fehlerhaftigkeit der Behandlung heraus, woraufhin das OLG Köln den Parteien nunmehr einen Vergleich vorschlug. Danach erhielt die Klägerin eine pauschale Regulierungssumme in Höhe von 200.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Grundsätzlich sind OLG - Senate als besonders qualifiziert zu bezeichnen. Das bedeutet jedoch nicht, daß es einzelne Ausrutscher gibt, so wie hier. Dafür ist sodann der Bundesgerichtshof, die höchste richterliche Instanz in Deutschland zuständig, um die Fehlschätzung zu korrigieren und den Fall an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. Nur eine konsequente Betreibung eines Mandates führt zu einem entsprechenden Erfolg, hebt Kanzleiinhaber Dr. Dirk C. Ciper LLM hervor. Der in diesem Fall erzielte Erfolg gibt der Kanzlei und der Geschädigten einmal mehr Recht.
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Datum: 12.08.2014 - 17:40 Uhr
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