Westfalen-Blatt: zum Mollath-Freispruch

Westfalen-Blatt: zum Mollath-Freispruch

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(ots) - Gustl Mollath macht es seinen Mitstreitern und
Anhängern machmal schwer, ihm immer zu folgen. Warum nur hat er sich
im Prozess mit seinen Verteidigern angelegt? Sie wollten nur sein
bestes - die Rehabilitation. Dieses Ziel hat Mollath nicht erreicht.
Dieser Freispruch ist aufgrund der speziellen Rechtslage keine
Überraschung. Das Gericht ist der Überzeugung, dass der streitlustige
Franke seine frühere Ehefrau misshandelt hat. Ist er also doch ein
Schläger der zu Recht jahrelang weggesperrt wurde? Vermutlich nicht.
Denn für eine Körperverletzung - falls sie stattgefunden hat - hat
Mollath sieben Jahre seines Lebens vergeudet. Selbst eine mögliche
Entschädigung von 50 000 Euro können das Unrecht nicht heilen. Er
wurde wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in
die Psychiatrie abgeschoben. Und hier liegt der Skandal: Es war in
Deutschland möglich, ohne psychiatrische Untersuchung in eine Anstalt
weggesperrt zu werden. Gustl Mollath und seinen Anwälten ist es zu
verdanken, dass eine neue Debatte über den Maßregelvollzug angestoßen
wurde.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261



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Datum: 14.08.2014 - 21:00 Uhr
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