RGU-München erst entscheiden dann prüfen

RGU-München erst entscheiden dann prüfen

ID: 1099028
(firmenpresse) -

München, den 16.08.14


Referat für Gesundheit
und Umwelt

Bayerstr.28a
80335 München


Sendbrief veröffentlicht bei pressemitteilung.ws, ptext und anderen Online-Redaktionen

Betreff Garten 41 in der Kleingartenanlage SO7 zu den vermuteten Altlasten


Sehr geehrte Damen und Herren,

was bisher geschah:

1.am 20.05.14 hat das RGU auf einer Garten-Versammlung in der Handlungsempfehlung zum Umgang mit schadstoffbelasteten Böden mitgeteilt, dass „ bis zum Abschluss der Sanierungsmaßnahmen folgende Verhaltensempfehlungen beachte werden, um den Kontakt mit belasteten Böden oder Erntegut zu reduzieren. „In dem Dokument wurden einfach das Ergebnis der beprobten Rasenflächen auf Anbauflächen übertragen. Es wurde nur eine orientierende Voruntersuchung durchgeführt. Es bestand und besteht bis heute ein nachzuprüfender Anfangsverdacht“

2.am 23.06.14 schrieb das RGU: …. Muss davon ausgegangen werden….. wird aufgrund von Erfahrungen und Vorkenntnissen ….. auf weitere Untersuchungen verzichtet…. Ein Sanierungserfordernis ist eindeutig zu bejahen. … Weitere Untersuchungen werden nur in jenen Bereichen veranlasst, wo der Oberboden nur gering belastet ist. ….. „ Es wird immer noch keine Beprobung wie vom LfU-Bayern gefordert, angeordnet um ein Sanierungserfordernis eindeutig zu bejahen.“

3.am 14.07.14 schrieb das RGU: …..Welche Lücken die bisherigen Erkundungen aufweisen und dass das Baureferat noch weitgehende Untersuchungen veranlassen wird…..Wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt… als Basis für die anschließende Sanierung „ erst jetzt wird von einer Beprobung gesprochen die den Anforderungen vom LfU Bayern entsprechen. Alle Horizonte, die überhaupt Ergebnisse zulassen, werden hoffentlich diesmal ordnungsgemäß durchgeführt“




Zu meiner 12²m Rasenfläche :

4.am 23.06.14 schrieb das RGU: Wie bereits erläutert, wurde für die orientierende Untersuchung Rasenflächen herangezogen, da hier davon auszugehen ist, dass diese Flächen seit Bestehen der Anlage am wenigsten durch gärtnerische Aktivität verändert wurde.




5.am 14.07.14 schrieb das RGU: Zur beabsichtigten mikrobiologischen Insitu-Sanierung möchten wir bereits jetzt kritisch anmerken …. Trotz guter Bedingungen, d.h. guter Durchlüftung und Befeuchtung im nährstoffreichen Milieu, kein entsprechender Abbau erfolgt ist. “Das RGU spricht hier von ein und derselben Fläche?????????“


Zur Bürgermeister Sprechstunde :

6.am10.07.14 hat der berufsmäßige Stadtrat Hr. Lorenz vor dem Ober-Bürgermeister, den Stadträten und der gesamten Zuhörerschaft folgendes Geäußert: „ Herr Kanzian sieht nun ein, dass saniert werden muss“
Ordnungsgemäße Untersuchungen, die erst dann belegbare Rückschlüsse zulassen, beginnen erst am 18.08.14???????“

Fragen über Fragen

Ergebnisse scheinen schon vor Abschluss der Untersuchungen fest zu stehen; es wird offensichtlich erst entschieden und dann recherchiert.

Egal wie ich diesen von dem RGU präsentierten Sachverhalt, ob nun als einfältiger „Laubenpieper“ oder als ergebnis- und zielorientieret Coach und Supervisor für Langzeitarbeitslose oder aber als frisch ausgebildete Führungskraft betrachte, ich erkenne darin nur eine Strategie.

Hat diese Strategie irgendetwas mit den 3,5 Mill. € Subventionen die die Stadt München für die Altlasten Sanierung bekommt zu tun.

Das RGU wird sicherlich im Rahmen der angekündigten kooperativen Lösung den Sachverhalt für mich verständlich aufarbeiten und mir die eigentlichen Ziele verdeutlichen.

Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen


Andreas Kanzian





Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Bremerhavener Weserstrandbad: DLRG-Gutachten vorenthalten NABU-Umweltsteuer auf Getränkeverpackungen ist rechtlich zulässig
Bereitgestellt von Benutzer: RAVElysium
Datum: 23.08.2014 - 10:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1099028
Anzahl Zeichen: 3984

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: A.Kanzian
Stadt:

München


Telefon: 01738214594

Kategorie:

Umweltpolitik


Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.08.2014

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