Weser-Kurier: Kommentar von Maren Beneke zum Uber-Urteil
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App-Fahrdienst, sondern die unzureichende Gesetzgebung für
Unternehmen wie Uber, die sich mit ihren Angeboten in einer Grauzone
bewegen. Und davon gibt es immer mehr. So sind es im Fall von Uber
streng genommen die Fahrer, die jene Regeln untergraben, für die
unsere Gesellschaft jahrzehntelang gekämpft hat. (...) Aus all diesen
Fragen halten sich Plattformbetreiber wie Uber vornehm zurück und
verweisen stattdessen auf ihre Funktion als Dienstleister. Durch den
Gerichtsentscheid hat die Politik nun die Möglichkeit, mit einer
entsprechenden Gesetzgebung dafür zu sorgen, dass
Dienstleistungsunternehmen wie Uber zukünftig in Haftung genommen
werden können, sollten sich ihre Nutzer strafbar gemacht haben.
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Datum: 02.09.2014 - 19:43 Uhr
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