neues deutschland: Urteil im Prozess zum Tode Oury Jallohs: Misstrauen bleibt
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werden, dass sie die Gesetze kennen und nach ihnen handeln. Ansonsten
drohen Amtswillkür und Machtmissbrauch durch die Beamten. Dies kommt
leider allzu oft vor, so auch im Umgang mit Oury Jalloh, der im
Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle starb. Ein
verantwortlicher Polizist kann sich glücklich schätzen, dass er trotz
seines Fehlverhaltens keine Haftstrafe verbüßen muss. Er unterlag
einem »unvermeidbaren Verbotsirrtum«, urteilte vor zwei Jahren das
Landgericht Magdeburg. Der Bundesgerichtshof hat dies nun in seinem
Urteil bestätigt. Eigentlich war der Beamte verpflichtet, einen
Richter einzuschalten, der über eine mögliche Freilassung des
eingesperrten, angetrunkenen Jallohs hätte entscheiden müssen. Doch
der Polizist hielt dies nicht für notwendig und behauptete sogar, von
dieser Verpflichtung keine Kenntnis zu haben. Hätte er sich korrekt
verhalten, würde Jalloh mit großer Wahrscheinlichkeit heute noch
leben. Die Umstände des Todes des Sierra Leoners bleiben mysteriös.
Der Bundesgerichtshof folgte der Annahme, dass Jalloh die Matratze,
auf der er gefesselt lag, selbst angezündet hatte. Vieles spricht
dagegen, dass es sich wirklich so zugetragen hat. Belege finden sich
etwa in einem im Auftrag einer Initiative angefertigten
Brandgutachten. Für Misstrauen gegenüber der Justiz, die lange
einseitig ermittelt hat, gibt es gute Gründe. An einer wirklichen
Aufklärung des Falls hatte sie offenbar kein Interesse.
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Datum: 04.09.2014 - 18:07 Uhr
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