Rückgabe illegaler Waffen straffrei
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Rückgabe illegaler Waffen straffrei
Innenminister Joachim Herrmann: "Illegale Waffen und Munition können bis zum Jahresende straffrei und kostenfrei abgegeben werden ? Amnestieregelung schafft Sicherheit"
Die Rückgaberegelung sieht vor, dass die Besitzer illegaler Waffen diese bis zum Jahresende bei der Polizei oder den Waffenbehörden straffrei und kostenfrei abgeben können. Mit den Waffen darf vorher natürlich keine Straftat begangen worden sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der illegale Waffenbesitz nicht schon vor der Abgabe anderweitig den Behörden bekannt war. "Ich appelliere an alle betroffenen Personen, von dieser Regelung Gebrauch zu machen. Sie stellt die einfachste und beste Möglichkeit dar, sich von illegalen Waffen zu trennen, ohne selbst Folgen befürchten zu müssen und dennoch sicher zu sein, dass die Waffe nicht in falsche Hände gerät", so Herrmann und forderte auch die Besitzer legaler Waffen, insbesondere solche, die Waffen geerbt und als Altbesitz angemeldet haben, auf: "Bitte denken Sie darüber nach, ob Sie Ihre Waffen tatsächlich benötigen, auch wenn Sie diese eigentlich weiter besitzen dürfen." Von den rund 1,4 Millionen legalen Schusswaffen in Bayern seien etwa 30 Prozent Erbwaffen und sogenannte "Altbesitz-Waffen".
Die abgegebenen Waffen gehen in der Regel zunächst an das Bayerische Landeskriminalamt und werden von den dortigen Spezialisten für Waffentechnik überprüft. Sofern die Waffen kriminalistisch oder kulturhistorisch von Bedeutung sind, können sie im Einzelfall Museen oder anderen Polizeibehörden als Anschauungsobjekt zur Verfügung gestellt werden. Der Großteil der Waffen wird aber in Einzelteile zerlegt und vernichtet.
Bis Ende Juli 2009 wurden bereits mehr Langwaffen abgegeben (3.354) als im gesamten Vorjahr 2008 (2.214). Daneben gingen im gleichen Zeitraum beim Bayerischen Landeskriminalamt 5.713 Kurzwaffen ein. Im gesamten Jahr 2008 waren es 5.731.
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Datum: 14.08.2009 - 18:18 Uhr
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