Mitteilung des Bundeswahlleiters zu 'Die PARTEI'
ID: 110601
Mitteilung des Bundeswahlleiters zu "Die PARTEI"
"Die PARTEI" hat mit Schreiben vom 22. Januar 2009 ihre Beteiligung an der Bundestagswahl angezeigt. Der Bundeswahlleiter hat mit Einschreiben vom 26. Januar 2009 darauf hingewiesen, dass die Beteiligungsanzeige formal fehlerhaft war und um Korrektur gebeten. In dem Schreiben wurde zudem auf die bevorstehende, verbindliche Entscheidung des Bundeswahlausschusses am 17. Juli 2009 betreffend die Anerkennung als Partei für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag hingewiesen. "Die PARTEI" wurde deshalb gebeten, unter anderem Angaben zur Gesamtzahl ihrer Mitglieder, zu Zahl und Art ihrer Gebietsverbände und zum Hervortreten in der Öffentlichkeit zu übersenden. Der Eingang des Schreibens wurde vom Justiziar von "Die PARTEI" mit Rückschein am 30. Januar 2009 bestätigt.
In engem zeitlichem Zusammenhang hierzu gab es zwei Reaktionen seitens "Die PARTEI":
Mit Fax vom 4. Februar 2009 informierte der Justiziar über die Wahl des Landesvorstandes im Landesverband Nordrhein-Westfalen.
Mit Schreiben vom 5. Februar 2009 wurde eine korrigierte Beteiligungsanzeige übermittelt.
Weitere Informationen über bestehende Landesverbände und ihre Vorstände hat "Die PARTEI" seit ihrer Aufnahme in die Unterlagensammlung des Bundeswahlleiters im Jahr 2005 nicht mitgeteilt, obwohl sie hierzu nach § 6 Abs. 3 Parteiengesetz verpflichtet ist. Daher wurde auf Grundlage des Faxes vom 4. Februar 2009 die Unterlagensammlung aktualisiert und für "Die PARTEI" nunmehr ein Landesverband geführt. Hierüber wurde sie mit Schreiben vom 9. April 2009 informiert und es wurde ihr ein Exemplar der aktualisierten Fassung übersandt. Hierauf erfolgte keine Reaktion seitens "Die PARTEI".
In der Sitzung des Bundeswahlausschusses am 17. Juli 2009 hat der Vertreter von "Die PARTEI" die Existenz mehrerer Landesverbände behauptet. Auf Nachfrage konnte er keine konkreten Hinweise zu den Landesverbänden geben und damit den Widerspruch zu der Fax-Mitteilung vom 4. Februar 2009 nicht aufklären. Auch auf Nachfrage des Bundeswahlausschusses zu anderen für die Parteieigenschaft maßgeblichen Kriterien machte er keine nachvollziehbaren Angaben.
Der Bundeswahlausschuss hat bei Würdigung aller Kriterien nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse im Sinne des § 2 Parteiengesetz am 17. Juli 2009 einstimmig entschieden, "Die PARTEI"
nicht als Partei zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag anzuerkennen.
Eine Kopie des Faxes vom 4. Februar 2009 hat der Bundeswahlleiter auf Nachfrage dem Bundesvorsitzenden und dem Justiziar von "Die PARTEI" heute zur Verfügung gestellt.
Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
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Datum: 15.08.2009 - 01:47 Uhr
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