Verjährung bei Ansprüchen aus P2P-Urheberrechtsverletzungen
ID: 1106352
Die Verjährung von Filesharing-Ansprüche beträgt 3 Jahre
Verjährung Abmahnung(firmenpresse) - Das AG Kassel hat sich in einem aktuellen Urteil (Urt. v. 24.07.2014 - Az.: 410 C 625/14) mit der Frage der Verjährung von P2P-Ansprüchen beschäftugt..
Die Klägerin forderte aus mehreren Urheberrechtsverletzungen Schadenseratz. Der Beklagte hatte im Jahr 2009 und 2010 mehrere urheberrechtlich geschützte Musikwerke unberechtigt zum Download angeboten.
Im Rahmen des Prozesses stellte sich die Frage, ob die Ereignisse aus 2009 bereits verjährt sind, da die Klage erst im Jahr 2013 erhoben wurde.
Das Amtsgericht Kassel bejahte dies und wies die Schadensersatzklage ab. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen beträgt grundsätzlich 3 Jahre.
Aufgrund der Einzelfallbetrachtung der einzelnen Urheberrechtsverstoße wurde eine fortlaufende Handlung vernein und damit die Ansprüche aus dem Jahr 2009 als verjährt angesehen.
Wie sollten Sie sich als Empfänger derartiger Abmahnbriefe verhalten?
Ein Patentrezept gegen Abmahnungen in Filesharing-Fällen gibt es leider nicht. Die Beurteilung und entsprechende Vorgehensweise hängt fast immer vom Einzelfall ab. Gleichwohl gilt folgendes:
1. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht.
Eine verspätete oder gar keine Reaktion stellt keine Lösung dar, sondern führt unter Umständen zu noch höheren Kosten und Sanktionen
2. Voreilige Reaktionen sind ebenfalls nicht empfehlenswert.
Anrufe bei der abmahnenden Kanzlei sowie Unterschreiben von weit gefassten Unterlassungserklärungen können eine uferlose Haftung nach sich ziehen und Sie unter Umständen viel Geld kosten.
3. Lassen Sie sich beraten.
Sowohl der Vorwurf der urheberrechtlichen Verletzung, als auch die strafbewehrte Unterlassungserklärung sollten zunächst von einem Anwalt durchleuchtet werden. Nur so können Sie sicher gehen, dass auch Ihre Rechte ausreichend berücksichtigt werden.
Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um das Thema Abmahnungen wegen Filesharing zur Verfügung. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Sofern auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich schnell mit einen Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit die erforderlichen Verteidigungsschritte eingeleitet werden können.
Sie können Ihre Abmahnung, Klage oder Mahnbescheid direkt und unverbindlich an abmahnung@lexkonnex.de senden. Sie erreichen unser Anwaltsbüro auch am Wochenende und an Feiertagen unter: 0611 94 69 19 99, 06131 144 82 92 sowie 0351 309 90 140.
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LEXKONNEX ist eine überregional tätige, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei. Die Kanzlei berät kompetent Privatpersonen und Unternehmen in allen Belanden des Zivil- und Wirtschaftsrecht. Unseren Mandanten stehen wir für alle Fragen rund um das Thema Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung und Filesharing unterstützend zur Seite und suchen gemeinsam die passende Verteidigungsstrategie für den Einzelfall.
Quintinsstraße 12, 55116 Mainz
Datum: 10.09.2014 - 14:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1106352
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jenny Gocheva
Stadt:
Mainz
Telefon: 061311448292
Kategorie:
Recht und Verbraucher
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