TTIP-Verhandlungen: Verbraucherschutzstandards stehen nicht zur Disposition

TTIP-Verhandlungen: Verbraucherschutzstandards stehen nicht zur Disposition

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3. Sitzung des TTIP-Beirats im Bundeswirtschaftsministerium



(PresseBox) - Der vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, gegründete TTIP-Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums, bestehend aus Vertretern von Gewerkschaften, Kirchen, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen, diskutierte in seiner heutigen 3. Sitzung das Thema Verbraucherschutz.
Bundesminister Gabriel stellte im Vorfeld der Sitzung klar: "Das Thema Verbraucherschutz ist in den Verhandlungen mit den USA ein besonders wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Handelserleichterungen dürfen nicht auf Kosten der Verbraucher gehen. Unser Schutzniveau in Deutschland und in Europa steht in den Verhandlungen nicht zur Disposition."
Der unter der Leitung von Staatssekretär Stefan Kapferer tagende Beirat diskutierte die kritischen Empfehlungen des Verbraucherzentale Bundesverbands (vzbv) zu notwendigen Kurskorrekturen bei den TTIP-Verhandlungen. Beiratsmitglied und vzbv-Vorstand Klaus Müller betonte, dass die Verteidigung des Vorsorgeprinzips aus Sicht europäischer und amerikanischer Verbraucher von zentraler Bedeutung sei. Der Verzicht auf die gegenseitige Anerkennung von Standards sei gerade bei sensiblen Produkten wie Lebensmitteln wichtig. Von einem besonderen Investorenschutz müsse nach Auffassung des vzbv abgesehen werden. Die geplante enge regulatorische Zusammenarbeit dürfe Gesetzgebungsaktivitäten nicht lähmen. Würde mit TTIP für Verbraucher auf beiden Seiten des Atlantiks die jeweils bessere Praxis gelten, wäre die Zustimmung zu dem geplanten Freihandelsabkommen größer. "Für Verbraucher geht es um mehr als um noch mehr Produktvielfalt zu noch günstigeren Preisen", so Müller.
Als externer Experte berichtete Ulrich Weigl, Verhandlungsführer der Europäischen Kommission, vom Verhandlungsstand im Bereich der besonders sensiblen Lebensmittelsicherheit. Er betonte, dass die Europäische Kommission in den Verhandlungen das in der EU und in Deutschland bestehende Schutzniveau sicherstellen werde. Dies sei schon im Verhandlungsmandat für die EU-Kommission so vorgesehen. Im Bereich Lebensmittelsicherheit werde die EU an ihren Regelungen etwa zur Kennzeichnung von genetisch modifizierten Lebensmitteln oder auch dem Verbot des Verkaufs von mit Hormonen behandeltem Fleisch festhalten.


Staatssekretär Kapferer betonte: "Die Diskussion im Beirat war offen und konstruktiv. Klar ist, dass wir nur dann ein gutes Abkommen verhandeln, wenn die Belange der Verbraucher auf breiter Front berücksichtigt werden. Wir dürfen nicht vergessen, dass TTIP auch Chancen für die Verbraucher bringt. Verbraucher können von günstigeren Produkten und einer breiteren Produktvielfalt profitieren - ohne dass wir dafür unsere Schutzstandards über Bord werfen müssen. Festhalten muss man zudem, dass es in den USA auch Bereiche gibt, die strenger reguliert sind als in der EU, so z. B. bei Medizinprodukten."
Im TTIP-Beirat wurde zudem über die "globale Dimension" des Abkommens, seine Bedeutung und Wahrnehmung in Drittstaaten gesprochen. Das Beiratsmitglied Prof. Dr. Volker Perthes von der Stiftung Wissenschaft und Politik erläuterte die Sichtweise der USA und anderer wichtiger Partner der EU auf die Verhandlungen. Deutlich wurde, dass stabile Handelsbeziehungen mit den USA gerade in Zeiten unsicherer Märkte aufgrund verschiedener internationaler Krisen eine besondere Bedeutung für die deutsche Wirtschaft haben.
Materialien zur Beiratssitzung werden in Kürze auf der Internetseite des BMWi veröffentlicht. Weitere Informationen zum TTIP-Beirat finden Sie hier.

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