Rheinische Post: Kein Vorruhestand zu Lasten Dritter
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Forderung nach einer Drei-Tage-Woche für über 60-Jährige einen
interessanten Vorstoß. So will sie den Beschäftigten einen flexiblen
Übergang in die Rente ermöglichen. Zugleich will sie den Unternehmen
die erfahrenen Fachkräfte erhalten. Ein geschicktes Argument: In
einer schrumpfenden Gesellschaft sind die Betriebe zwingend darauf
angewiesen, dass ältere Fachkräfte so lange wie möglich im Job
bleiben. Aber: Entspannt mit 60 in (Teil-)Rente passt so gar nicht in
eine Zeit, in der das Rentenalter auf 67 steigt. Eine generelle
Senkung der Wochenarbeitszeit darf es nicht geben (und ist von der IG
BCE auch nicht gewollt). Knackpunkt ist die Finanzierung: Wenn die
Arbeitgeber einer Drei-Tage-Woche für Ältere, für deren Lohnausgleich
sie zahlen, zustimmen, ist es ihre Sache. Schließlich gilt die
Tarifautonomie. Keinesfalls aber darf es wieder Vorruhestand zu
Lasten Dritter geben. Altersteilzeit und Norbert Blüms Programme
haben die Sozialkassen Milliarden gekostet. Das darf die
Bundesregierung unter dem netten Namen "Flexirente" nicht
wiederholen. Sie soll flexible Lösungen möglich machen. Zur teuren
Aushöhlung der Rente mit 67 darf sie nicht einladen.
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Datum: 17.09.2014 - 19:43 Uhr
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