Deutsche AIDS-Hilfe: Berliner Polizei verletzt Recht auf informationelle Selbstbestimmung
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Datenbank POLIKS offenbar immer mehr Menschen mit dem Warnhinweis
ANST für "ansteckend". Das geht aus der Antwort des Berliner Senats
auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer
(Piraten) hervor. Das Kürzel wird für Menschen mit HIV und Hepatitis
B oder C verwendet. 2013 wurde der Hinweis demnach in 59 Fällen
vergeben, bis zum 20.8.2014 bereits in 111 Fällen.
Dazu sagt Winfried Holz vom Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe:
"Der Hinweis auf eine vermeintliche Ansteckungsgefahr stigmatisiert
Menschen und ist zugleich nutzlos. Gegen jede Vernunft verletzt die
Berliner Polizei das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, denn
der Warnhinweis trägt nichts zur Sicherheit der Einsatzkräfte bei.
Wir fordern die Innenministerkonferenz, den Berliner Senat und die
Polizei erneut auf, diese unwürdige und unsinnige Praxis zu beenden."
So genannte personengebundene Hinweise (PHW) wie ANST sollen dem
Schutz von Polizeibeamten im Dienst dienen. Aus verschiedenen Gründen
erfüllt das Kürzel ANST diesen Zweck jedoch nicht, sondern erzeugt
lediglich eine Scheinsicherheit, die Infektionsgefahren sogar
begünstigen kann. Das Übertragungsrisiko von HIV, Hepatitis B und C
im Dienst ist zudem sehr gering.
Ausführliche Informationen: http://ots.de/FFVFA
Pressekontakt:
Deutsche AIDS-Hilfe
Holger Wicht
Pressesprecher
Tel. 030 69 00 87 16
holger.wicht@dah.aidshilfe.de
www.aidshilfe.de
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Datum: 19.09.2014 - 11:58 Uhr
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