bpa Sachsen: Heilerziehungspfleger sind vollwertige Fachkräfte/Verband fordert Neuregelung des Gesetzes durch das Sächsische Sozialministerium
ID: 1112013
Dienste e.V. (bpa) fordert das Sächsische Sozialministerium auf, den
Beruf des Heilerziehungspflegers als vollwertige Fachkraft
anzuerkennen. In der aktuellen Verordnung für das Sächsische
Betreuungs- und Wohnungsqualitätsgesetz gibt es laut bpa Sachsen
Schritte in die richtige Richtung, die in ihrer Konsequenz aber nicht
ausreichend sind.
Der Verband regt deshalb gegenüber dem Sächsischen
Sozialministerium an, den Gesetzesentwurf nachzuarbeiten, um den
umfassenden Einsatzmöglichkeiten von Heilerziehungspflegern in einer
stationären Pflegeeinrichtung gerecht zu werden. Im aktuellen Entwurf
der Verordnung zum Sächsischen Betreuungs- und
Wohnungsqualitätsgesetz sieht das Sächsische Sozialministerium vor,
den Beruf des Heilerziehungspflegers als Fachkraft anzuerkennen.
"Wir begrüßen dies ausdrücklich, weisen aber mit Nachdruck darauf
hin, dass es am eigentlichen Ziel vorbei geht, wenn
Heilerziehungspfleger nicht als Pflegefachkraft anerkannt werden und
damit die Nachtwache in stationären Einrichtungen mit
pflegebedürftigen Bewohnern nicht übernehmen dürfen", sagt Dr.
Matthias Faensen, Vorsitzender der Landesgruppe Sachsen des bpa und
ergänzt: "Mit dieser halbherzigen Regelung verhindert das Sächsische
Sozialministerium eine vollwertige Anerkennung dieses Berufsbildes
als Fachkraft."
Ein Grund für diese Einschränkung sieht der bpa in Paragraf 19
Absatz 2 der aktuellen Regelung. Darin ist festgelegt, dass in
stationären Einrichtungen mit pflegebedürftigen Bewohnern bei
Nachtwachen eine Pflegefachkraft im Sinne des Paragrafen 71 Absatz 3
SGB XI anwesend sein muss. Als solche gelten die Berufsbilder
Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger oder Altenpfleger. Heilerziehungspfleger werden
nicht aufgeführt und können deshalb nachts nicht als Fachkräfte
eingesetzt werden.
Faensen: "Warum Heilerziehungspfleger weiterhin von ihrem Einsatz
als Fachkräfte in Pflegeheimen ausgeschlossen bleiben sollen, ist für
uns unverständlich. Außerdem geht es an der tatsächlich vorhandenen
Arbeitswelt in einem Pflegeheim völlig vorbei, wenn Menschen mit
einer gleichwertigen Ausbildung bestimmte verantwortliche Tätigkeiten
per Gesetz nicht übernehmen dürfen. Das Sächsische Betreuungs- und
Wohnqualitätsgesetz muss demnach nachgearbeitet werden."
bpa e.V. - Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste
e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen,
davon fast 500 in Sachsen, die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für
circa 260.000 Arbeitsplätze und ca. 20.000 Ausbildungsplätze. Das
investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Jacqueline Kallé, Leiterin der bpa-Landesgeschäftsstelle Sachsen,
Tel.: 0341/2110530, Mobil: 0162/1341356
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Datum: 23.09.2014 - 16:00 Uhr
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