Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Deutsche Bank/Anklage/Fitschen
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betrachtet ist das keine Frage: Für den 66-Jährigen gilt die
Unschuldsvermutung. Auch sein Vorgänger Ackermann behielt ja als
Angeklagter im Mannesmann-Prozess den Vorstandsvorsitz. In Fitschens
Fall ist bislang noch nicht einmal sicher, ob die Anklage zugelassen
wird.
Die Vorwürfe gegen den Norddeutschen sind schwächer als jene gegen
die übrigen Manager. Die Staatsanwaltschaft hält ihm vor, den
Darstellungen seiner Kollegen nicht widersprochen zu haben.
Allerdings ist unklar, wie weit Fitschen zum Zeitpunkt von Breuers
umstrittener Aussage 2011 in die Causa Kirch eingeweiht war.
Auch moralisch gibt es angesichts der offenen Fragen keinen Grund,
Fitschens Rücktritt zu fordern. Die Staatsanwaltschaft selbst bot ihm
eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage an - ein Zeichen,
dass sie sich ihrer Sache wohl selbst nicht ganz sicher ist.
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Datum: 23.09.2014 - 22:24 Uhr
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