Westfalen-Blatt: zur Polizei in NRW
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auch gebührenpflichtiger Dienstleister? Bremen verschickt Rechnungen
für Polizeieinsätze bei Fußballspielen, Baden-Württemberg lässt sich
bereits die Inobhutnahme Volltrunkener bezahlen. Und jetzt auch NRW?
Bislang ist das nur ein Vorschlag einer Oppositionspartei. Aber
länder- und parteiübergreifend scheint sich die Einsicht
durchzusetzen, dass Vater Staat nicht mehr bedingungslos und
kostenfrei jegliches Freizeitvergnügen sichern muss, das aus dem
Ruder laufen könnte. Das ist im Grundsatz richtig. Wer sich
verantwortungslos betrinkt, dem darf dafür auch eine Rechnung
präsentiert werden. Aber ist das auch immer eindeutig nachweisbar und
entsprechend rechtssicher? Oder wird der Streit um derlei
Bagatellbeträge künftig Bürokratie und Justiz beschäftigen? Das wäre
kontraproduktiv. Auf keinen Fall darf dies der Anfang einer
Entwicklung sein, die immer mehr Polizeieinsätze mit einem
Preisschild versieht. Es wäre fatal, wenn Bürger demnächst erst in
einer Gebührenordnung nachschauen müssten, bevor sie die 110 wählen.
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Andreas Kolesch
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Datum: 26.09.2014 - 21:00 Uhr
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