Wie wird ein Arbeitszeugnis aufgebaut?

Wie wird ein Arbeitszeugnis aufgebaut?

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Ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis spiegelt nicht nur die fachlichen Leistungen wider, sondern gibt auch Auskunft über die individuellen Fähigkeiten des Mitarbeiters. Wer ein Arbeitszeugnis erstellen möchte, sollte daher strukturiert vorgehen und auf die Vollständigkeit folgender Kriterien achten:



(firmenpresse) - Nach den grundlegenden Informationen über das Arbeitsverhältnis (Beginn, Ende, Positionsverlauf und Tätigkeitsbeschreibung) beginnt der Beurteilungsteil mit Aussagen über die Arbeitsbereitschaft (zum Beispiel Engagement, Überstundenleistung, Identifikation mit dem Unternehmen) und über die Arbeitsbefähigung. Hier ist Raum für die persönlichen Stärken des Mitarbeiters, zum Beispiel strategisches Denken, Belastbarkeit oder Kreativität. Nennen Sie an dieser Stelle insbesondere Fähigkeiten, die für die ausgeübte Tätigkeit von Bedeutung sind.

Im nächsten Absatz folgt das Fachwissen. Besondere Kenntnisse, Ausbildungen, sprachliche Fähigkeiten usw. werden hier genannt. Auch die Bereitschaft zur Weiterbildung, ggf. eine Aufzählung der absolvierten Fortbildungen, wird an dieser Stelle aufgeführt. Anschließend beschreiben Sie die Arbeitsweise und die Arbeitserfolge: Zuverlässigkeit, Kostenbewusstsein, Termintreue und selbstständiges Arbeiten werden hier genauso erwähnt wie Qualität und Quantität der Arbeitsergebnisse, erreichte Ziele und Benchmarks. Daran schließen sich besondere Erfolge an.

Bei Führungskräften wird als nächstes die Führungsleistung (Führungsstil und –erfolge) bewertet. Danach folgt die zusammenfassende Leistungsbeurteilung. Letztes Kriterium ist das Verhalten: Zunächst gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern, anschließend gegenüber Geschäftspartnern und externen Personen.

Je nach der zu beschreibenden Tätigkeit und der Erfahrung des Zeugnisschreibers kann das Arbeitszeugnis natürlich auch anders aufgebaut werden – hier gibt es keine Rechtsvorschriften. Dennoch sollte berücksichtigt werden, daß fehlende Beurteilungskriterien unter Umständen vom Leser als Negativaussage (die sogenannte Weglasstechnik) interpretiert werden könnten.

Karin Fischer
Heilenbeckeweg 1
40625 Düsseldorf
Tel: 0211 23 13 93
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Datum: 29.09.2014 - 12:22 Uhr
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