Die rechtlichen Grundlagen sind klar: Bei einem „triftigen Grund“ hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine Zwischenbeurteilung. Diese Gründe können sein: Betriebsübergang, Vorgesetztenwechsel, Aufhebungsvertrag zu einem späteren Termin, Änderung der eigenen Tätigkeit oder der Abteilung, Un ...
17.06.2014 | Bildung & Beruf