Ludwig: Fluggastrechteverordnung zügig umsetzen
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Zu den laufenden Beratungen zur Fluggastrechteverordnung erklärt
die tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion,
Daniela Ludwig:
"In mehreren Urteilen hat der Europäische Gerichtshof zu Gunsten
von Flugpassagieren entschieden, die aufgrund von Verspätungen
Ausgleichszahlungen von ihrer Fluggesellschaft verlangt haben. Dem
Fluggast stehen je nach Länge der Flugstrecke und Umfang der
Verspätung bis zu 600 Euro zu. Doch der Umfang der Ausgleichzahlungen
ist strittig und die Fluggäste müssen ihre Entschädigung immer erst
einklagen. Das ist nicht hinnehmbar. Zwar soll diese Regelungslücke
in der derzeit geltenden Verordnung geschlossen werden. Doch auch
nach 22 Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe Luftverkehr ist nicht
absehbar, wann eine Einigung der Mitgliedstaaten erfolgen wird. Die
Verbraucher haben einen Anspruch auf Rechtssicherheit. Mit einer
zügigen und klaren Entscheidung in dieser Sache kann die EU ihre
Position als Sachwalterin der Interessen der Bürgerinnen und Bürger
festigen."
Hintergrund:
Am 13. März 2013 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur
Änderung der Verordnung zur Regelung für Ausgleichs- und
Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung,
bei Annullierung sowie großer Verspätung von Flügen vorgelegt. Damit
sollen Ausgleichszahlungen für Flugannullierungen und Verspätungen
geregelt werden.
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Datum: 30.09.2014 - 09:36 Uhr
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