Wildunfall – wann Kfz-Versicherung zahlt
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
Durch die frühe herbstliche Dämmerung, also zu Zeiten des morgendlichen und abendlichen Berufsverkehrs kommt es vermehrt zu Zusammenstößen mit Wildtieren. Zu Wildunfällen kommt es besonders häufig in Waldgebieten und auf neuen Straßen, die einen gewohnten Wildwechsel queren. Mit dem Zusammenstoß entstehen oft größere Schäden an den Fahrzeugen.
„Wer bei seiner Kfz-Versicherung nur eine Haftpflicht abgeschlossen hat, ist bei einem Zusammenstoß praktisch nicht versichert“, informiert Jürgen Buck. Nur die Kaskoversicherung bietet Deckung bei einem Wildunfall. Es bestehen jedoch Leistungsunterschiede. Die Teilkasko bietet bei Unfällen mit Haarwild nach dem Jagdgesetz wie Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse, etc. Deckung. Bei so genannten Basistarifen sind Schäden durch Vögel, wie Fasanen oder Raubvögel jedoch oft ausgeschlossen. Bessere Tarife in der Kfz-Versicherung bietet jedoch eine Absicherung für Unfälle mit „Tieren aller Art“ an, informiert der Fachmann weiter.
Weitere Informationen zum Thema (z.B. Regeln nach Wildunfall, Tipps zur Vorbeugung Wildunfall, Schutz über Kfz-Versicherung nach Wildunfall) stehen kostenlos unter www.geldundverbraucher.de Rubrik „Gratis“ zur Verfügung.
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Datum: 02.10.2014 - 11:32 Uhr
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