Südwest Presse: Kommentar zum BND
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sich in Deutschland nicht selbst hemmungslos bedient hat, sondern
dass er vom deutschen Bundesnachrichtendienst hemmungslos bedient
wurde. Von 2004 bis 2008 leitete der BND fast die gesamten Daten, die
er legal am Frankfurter Internetknotenpunkt abschöpfte, anschließend
illegal an die US-Partner weiter. Der BND durfte im Rahmen der
strategischen Fernmeldekontrolle auf die Daten zugreifen. Denn er
darf anlasslos den Datenverkehr nach Hinweisen auf Terrorismus,
Rüstungsexport und Schleusung von Ausländern untersuchen. Diese
Rohdaten hat der BND aber auch den Amerikanern zur Verfügung
gestellt. Es ist dabei nur ein Teil des Problems, dass der Filter,
mit dem deutsche Daten ausgesondert werden sollten, nicht richtig
funktionierte. Die Weitergabe der Daten wäre auch mit perfektem
Filter nicht zulässig gewesen. Schließlich gilt das
Fernmeldegeheimnis nicht nur für Deutsche, sondern auch für
Ausländer. Für die Weitergabe der Daten an den US-Geheimdienst wäre
zumindest eine gesetzliche Regelung erforderlich gewesen. Ähnliche
Kritik gab es, als bekannt wurde, dass der BND Daten weitergab, die
er in Afghanistan und Nordafrika erfasste. Damals verteidigte er sich
mit dem dünnen Argument, dass er sich nur in Deutschland an die
Grundrechte halten müsse. Diesmal wird selbst dies nicht ziehen.
Frankfurt liegt nun wirklich in der Mitte Deutschlands.
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Südwest Presse
Ulrike Sosalla
Telefon: 0731/156218
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Datum: 05.10.2014 - 19:36 Uhr
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