Rheinische Post: Garantie ohne Wirkung
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üblicherweise so sperrig wie ihr Inhalt. Gesundheitsminister Gröhe
bringt gerade sein "GKV-Versorgungsstärkungsgesetz" auf den Weg.
Sprich, ein Gesetz, das Kassenpatienten das Leben leichter machen
soll. Dass die Versicherten künftig zufriedener mit der Terminvergabe
von Fachärzten sein werden, ist trotz Termingarantie
unwahrscheinlich. Wer nicht einen Wunschtermin bei seinem Wunscharzt
bekommt, muss sich auf jeden Fall eine Überweisung besorgen und dann
hingehen, wo gerade etwas frei wird. Allzu verlockend ist das nicht.
Die Termingarantie ist schlicht Symbolpolitik, und die Umsetzung kann
nicht halten, was der Begriff verspricht. Ansonsten enthält das neue
Versorgungsgesetz eine Reihe sinnvoller Neuerungen, was die ärztliche
Zweitmeinung vor Operationen betrifft, die Notfallversorgung und das
Gesundheitskonzept für Behinderte. Es hilft auch, die Existenz
freiberuflicher Hebammen zu sichern, indem es den Kassen
Regress-Ansprüche an Hebammen weitgehend untersagt.
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Datum: 09.10.2014 - 20:46 Uhr
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