Mayer: Ein starker Staat braucht gute Beamte
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Versorgungsbezüge der Bundesbeamten an die Tarifergebnisse
Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag den
Gesetzentwurf zur Übernahme des Tarifergebnisses auf Bundesbeamte,
Versorgungs- empfänger und Soldaten verabschiedet. Dazu erklären der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
Stephan Mayer, und der zuständige Berichterstatter, Oswin Veith:
Stephan Mayer: "Die Erhöhung der Bezüge steigert die Attraktivität
des Bundes als Arbeitgeber und damit die Leistungsfähigkeit der
Verwaltung. Nur mit einer leistungsfähigen und angemessen bezahlten
Beamtenschaft ist "Staat zu machen". Hieran sollten sich auch manche
Länder ein Bespiel nehmen. Auch die Sockelbeträge wurden übertragen
und kommen so den unteren Einkommensgruppen zugute.
Die maßvolle Erhöhung der Bezüge in zwei Schritten orientiert sich
in bewährter Manier an der bisherigen Praxis, das Tarifergebnis für
die Angestellten im öffentlichen Dienst des Bundes für die Beamten,
Versorgungsempfänger und Soldaten wirkungsgleich zu übernehmen. Wie
bisher wird die Erhöhung der Bezüge zur Sicherung der
Versorgungsleistungen um 0,2 Prozent gekürzt. Der Bund schafft auch
hier Maßstäbe für die vorausschauende Sicherung der Versorgung, zu
der die Beamten selbst einen Beitrag leisten."
Oswin Veith: "Mit der zeit- und inhaltsgleichen Umsetzung des
Tarifabschlusses zeigen wir, dass wir um den Wert der Arbeit wissen,
die unsere Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Polizeibeamtinnen und -
beamte, Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter
verrichten. Sie managen tagtäglich, in unserem Auftrag sehr
erfolgreich unser Land und leisten einen elementaren Beitrag zum
Gemeinwohl. Aufgrund ihrer guten Arbeit verfügt Deutschland über
einen unschätzbaren Standortvorteil, wovon die Privatwirtschaft aber
auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Bereits
mehrfach in den vergangenen Jahren haben wir die Tarifabschlüsse
entsprechend auf die Beamten übertragen und konnten dies nun erneut
beschließen".
Hintergrund:
Der Bundestag hat gestern einen Gesetzesentwurf zur Übertragung
der Tarifergebnisse für Tarifbeschäftige im öffentlichen Dienst auf
die Bundesbeamten beschlossen. Demzufolge wird es eine lineare
Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten geben,
rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent und zum 1. März 2015 um
2,2 Prozent. Für die Erhöhung der Grundgehälter soll ein
Mindestbetrag von 90 EUR gelten. Bei den Beamten werden die
Erhöhungen um jeweils 0,2 Prozentpunkte vermindert und der
Unterschiedsbetrag der Versorgungsrücklage zugeführt. Die
Anwärtergrundbeträge erhöhen sich in einem ersten Schritt um 40 Euro,
rückwirkend zum 1. März 2014 und in einem zweiten Schritt zum 1. März
nächsten Jahres um weitere 20 Euro.
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Datum: 10.10.2014 - 13:10 Uhr
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