Nasses Laub – Haftpflichtversicherung schützt vor Haftung bei Unfall
Obwohl dieser Oktober meteorologisch zu warm ist, verlieren die Bäume Laub. Durch Feuchtigkeit und Druck verwandelt sich das nasse Laub in eine Rutschbahn, gefährlich für Auto- und Radfahrer, aber auch für Fußgänger. Wurde ein Gehweg nicht gereinigt und es kommt zu einem Unfall auf nassem Laub, stellt sich die Frage nach der Haftung.
Mit der Reinigungspflicht der Gehwege verhält es sich wie mit der Schneeräumpflicht. Die Eigentümer der Häuser bzw. auch deren Mieter sind verpflichtet, die Gehwege entlang der Grundstücke von herabgefallenem Laub zu reinigen. Die Haftung bei einem Unfall tragen die Eigentümer auch bei vermieteten Objekten, sofern die Reinigungspflicht nicht im Mietvertrag auf die Mieter übertragen wurde, warnt Jürgen Buck. Die Regulierung einer Klage eines Verunglückten übernehmen die private Haftpflichtversicherung und die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. „Eine Haftpflichtversicherung sollte mit mindestens drei Millionen Euro Versicherungssumme, besser noch höher, abgeschlossen werden“, betont der Fachmann.
Weitere Informationen zum Thema Haftung nach einem Unfall auf nassem Laub und „Richtiger Versicherungsschutz“ stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung. Für die Überprüfung einer bestehenden Haftpflichtversicherung kann der kostenlose „Absicherungs-Check“ ebenfalls unter der Rubrik „Gratis“ abgerufen werden.
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Datum: 15.10.2014 - 10:09 Uhr
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