Mitteldeutsche Zeitung: zu Sterbehilfe
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seinem Recht. Man möchte in solchen Fällen kein Richter sein, alles
sträubt sich, einem Menschen einen rechtlich verbrieften Anspruch auf
den vorgezogenen Tod zu attestieren. Noch mehr sind Patienten wie
die sterbenskranke Frau zu bedauern, denen höchstrichterlich
bescheinigt wird, dass ihre Leiden nicht nur von den Apparaten,
sondern von Gerichten künstlich, das heißt zu Unrecht verlängert
worden sind.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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Datum: 16.10.2014 - 20:06 Uhr
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