Westfalen-Blatt: zur Kuchen-Verordnung
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also wieder einmal die bösen Buben sein und jetzt auch ehrenamtliche
Kuchenbäcker und Salatputzer mit ihrer Vorschriftenwut drangsalieren.
Wie genau die Spekulationen um die Kuchen-Verordnung entstanden sind,
lässt sich nicht mehr rekonstruieren. Für Kitas, Schulen und Vereine
wurde jedenfalls schon mal das Szenario von umfangreichen und
gesetzlichen Vorgaben genügenden Zutatenlisten sowie einer
konsequenten Überprüfung durch die Lebensmittelüberwachung
gezeichnet. Auch vom grünen NRW-Verbraucherschutzminister Johannes
Remmel. So weit kommt es nicht. Zum Glück. Endlich hat auch das
NRW-Verbraucherschutzministerium die bereits im Oktober 2011
beschlossene EU-Verordnung in Gänze gelesen - und Entwarnung gegeben.
Der Frieden am Kuchen- und Salatbuffet auf Schulfesten und
Weihnachtsbasaren ist gerettet. Das gilt hoffentlich auch für den Ruf
der Verordnung. Denn was sich die Brüsseler Bürokraten ausgedacht
haben, wird viele Allergiker freuen. Und auch Ehrenamtlichen ist ein
Hinweis auf mögliche Allergene nicht verboten.
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Datum: 30.10.2014 - 00:05 Uhr
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