Richtervorlage zu § 9 Abs. 7 LPartG unzulässig
ID: 112923
Richtervorlage zu § 9 Abs. 7 LPartG unzulässig
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass diese Vorlage des Amtsgerichts Schweinfurt unzulässig ist. Die für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG erforderlichen Formalien sind nicht eingehalten. Insbesondere lässt sich dem Beschlusstenor nicht entnehmen, welcher Richter den Beschluss getroffen hat. Außerdem ist der Beschluss im Original nicht unterschrieben.
Abgesehen davon genügt der Beschluss nicht dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG. Das Gericht ist weder auf die Entstehungsgeschichte von Art. 6 GG noch auf einen möglichen, auf die Interpretation von Art. 6 GG Einfluss nehmenden Wandel des Rechtsverständnisses von Elternschaft eingegangen. Die Vorlage setzt sich zudem nur ungenügend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und den in der Literatur vertretenen Auffassungen zu der Frage, wer Träger des Elternrechts sein kann, auseinander.
Soweit das Gericht meint, die Norm sei verfassungswidrig, weil sie gegen das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verstoße, indem durch den Verweis auf § 1754 Abs. 1, Abs. 3 BGB der annehmende Lebenspartner dem leiblichen Elternteil des Kindes gleichgestellt werde, geht das Gericht nicht darauf ein, dass die Gleichstellung des Annehmenden mit dem leiblichen Elternteil nicht nur bei Annahme eines Kindes durch einen Lebenspartner erfolgt, sondern auch bei Annahme durch einen Ehepartner.
Auch fehlt der Vorlage eine Auseinandersetzung damit, dass die Elternstellung zu einem Kind im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG nicht allein durch die Abstammung, sondern auch aufgrund der sozial-familiären Verantwortungsgemeinschaft vermittelt wird, es diese gleichermaßen den Gehalt von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ausmacht, und dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die leibliche Elternschaft gegenüber der rechtlichen und sozial-familiären Elternschaft keine Vorrangstellung einnimmt.
Soweit das Gericht seine Annahme von der Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Stiefkindadoption eines Lebenspartners auf die Erwägung stützt, Eltern eines Kindes könnten nur dessen Mutter und Vater sein und sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2003 stützt, verkennt es, dass sich das Bundesverfassungsgericht darin nicht mit der Frage der zwischen den Eltern bestehenden Geschlechterkonstellation, sondern mit der Begrenzung der Trägerschaft des Elternrechts befasst hat.
URL: www.bundesverfassungsgericht.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 25.08.2009 - 19:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 112923
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 345 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Richtervorlage zu § 9 Abs. 7 LPartG unzulässig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesverfassungsgericht (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Pressemitteilung Nr. 2/2016 vom 14. Januar 2016 Beschluss vom 16. Dezember 2015 1 BvR 685/12 Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung für einen Abschnitt der Bundesautobahn A
75. Geburtstag der ehemaligen Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Dr. h.c. Renate Jaeger ...
Pressemitteilung Nr. 99/2015 vom 29. Dezember 2015 Frau Dr. h.c. Renate Jaeger, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, feiert am morgigen 30. Dezember 2015 ihren 75. Geburtstag. Die in Darmstadt geborene Jubilarin studierte Rec
In die Umlage der BaFin darf Schadensersatzaufwand wegen einfach fahrlässiger Amtspflichtverletzungen grundsätzlich eingerechnet werden ...
Hierzu lautet der Kurztext: In die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhobene Umlage darf Schadensersatzaufwand jedenfalls insoweit eingerechnet werden, als er durch einfach fahrlässige Amtspflichtverletzungen verursacht wird und im Verhältnis zur Gesamtumlage nicht
Weitere Mitteilungen von Bundesverfassungsgericht
Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften - Wo bleibt Hahn? ...
> "Wo bleibt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Abschaffung der Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften?", fragt der rechtspolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens. Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) hatte in Reaktion auf einen G
Deutschland und China ? Gemeinsame Ideen für Wuhan, die aufstrebende Stadt am Jangtse ...
> Vom 20.09. bis 31.10. macht die Veranstaltungsreihe "Deutschland und China ? Gemeinsam in Bewegung" in der zentralchinesischen Metropole Wuhan (Provinz Hubei) Station. Deutsch-chinesische Konferenzen und Workshops - darunter ein "Forum für nachhaltige Entwicklung", ein Sem
Keine Abwertung der Erziehungsleistung: Ehegattensplitting muss bleiben ...
> Ausbau des Ehegattensplittings zum Familiensplitting Bundeskanzlerin Angela Merkel will das Ehegattensplitting voll erhalten. Dazu erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach MdB: Die Union steht für Wahlfreiheit ? deshalb wollen wir a
'Folter-Komplex' aufklären ...
> Zu den neuen Enthüllungen über die Folterpraktiken der CIA erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Die neuen Enthüllungen über die Folterpraktiken der CIA und die Verstrickungen privater Sicherheitsfirmen zeigen, dass unter der Bush-Administration ein




