Panelbefragung / Zwei Jahre Praxiserfahrung mit dem ESUG: Die neuen gesetzlichen Regelungen erhöhen

Panelbefragung / Zwei Jahre Praxiserfahrung mit dem ESUG: Die neuen gesetzlichen Regelungen erhöhen die Erfolgsaussichten bei Unternehmenssanierungen

ID: 1131661
(ots) - Erweiterte Mitbestimmungsrechte für die Gläubiger
halten Dreiviertel der Sanierungsexperten für wichtig

Gut 2,5 Jahre nach Einführung des "Gesetzes zur Erleichterung der
Sanierung von Unternehmen" - kurz ESUG genannt - ist der Großteil der
Sanierungsexperten von den verbesserten Sanierungsmöglichkeiten in
unternehmerischen Krisenfällen überzeugt. Dies ist eines der
zentralen Ergebnisse der online durchgeführten Panelbefragung "Zwei
Jahre ESUG: Die Praxiserfahrungen" des Bundesverbandes Deutscher
Unternehmensberater (BDU), an der im September/Oktober 2014
Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Unternehmensberater,
Wirtschaftsprüfer sowie Entscheidungsträger aus Finanzinstituten
teilgenommen haben. "Das ESUG ist in der Sanierungspraxis angekommen.
Ohne die Vorbereitung und Unterstützung durch den Berater geht es
aber nicht", so das Fazit von Burkhard Jung, Vorsitzender des
BDU-Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung.

Im Detail: Dreiviertel (sehr sinnvoll: 26 %, sinnvoll: 51 %) der
Befragungsteilnehmer begrüßen die erweiterten Mitbestimmungsrechte
für die Gläubiger. 85 Prozent der Sanierungsspezialisten befürworten,
dass die Stakeholder bei einem Insolvenzantrag mit Sanierungsabsicht
frühzeitig eingebunden werden. Lediglich fünf Prozent sehen hierin
offensichtlich keinen Nutzen. Eine besonders hohe Zustimmung hat die
im ESUG vorgesehene Möglichkeit erhalten, dass häufig zu beobachtende
Führungsvakuum vor und nach der Insolvenzantragsstellung durch einen
Chief Restructuring Officer (CRO) oder einen begleitenden
Unternehmensberater aufzufangen. Knapp 58 Prozent halten dies für
sehr sinnvoll und 35 Prozent für sinnvoll. Und: 81 Prozent sehen
positive Effekte für den Sanierungsprozess, wenn die beteiligten
Berater gemäß den ESUG-Regelungen über den vorläufigen
Gläubigerausschuss darauf hinwirken, dass von den Gerichten


Insolvenzverwalter ihres Vertrauens bestellt werden.

Jung: "Betriebswirtschaftliche Kenntnisse des Insolvenzverwalters
haben einen deutlichen Einfluss auf die Erfolgsaussichten eines
Insolvenzverfahrens. Die Chancen auf den Erhalt der Arbeitsplätze und
des gesamten Unternehmens in Schieflage steigen hierdurch."



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.,
Klaus Reiners (Pressesprecher)
Joseph-Schumpeter-Allee 29, 53227 Bonn und Reinhardtstraße 34, 10117
Berlin
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Datum: 06.11.2014 - 10:39 Uhr
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