Nüßlein/Dött: Wir lassen die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung nicht alleine

Nüßlein/Dött: Wir lassen die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung nicht alleine

ID: 1132135
(ots) - Gesetzesänderungen ermöglichen rasche und flexible
Lösungen vor Ort

Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag Änderungen im
Bauplanungsrecht beschlossen. Die Unterbringung von Asylbewerbern und
Flüchtlingen durch die Kommunen soll dadurch erleichtert werden. Dazu
erklären der zuständige stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Umwelt und Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,
Marie-Luise Dött:

Georg Nüßlein:

"Der ungebrochene Zustrom von Asylbewerbern und Flüchtlingen nach
Deutschland erfordert eine nationale Kraftanstrengung. Wir stehen zu
unserer humanitären Verantwortung gegenüber den Opfern von Krieg und
Gewalt. Vor allem für Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt
stellt die Bewältigung der gegenwärtigen Situation aber eine große
Herausforderung dar. Wir lassen sie dabei nicht im Stich. Deswegen
geben wir den Kommunen einen größeren Entscheidungs- und
Ermessensspielraum als bisher. Nach bislang geltendem Baurecht ist
zum Beispiel eine Flüchtlingsunterbringung am Ortsrand im
Außenbereich oder in einem Gewerbegebiet nicht oder nur in
Einzelfällen möglich - auch wenn dort durchaus geeignete Gebäude wie
ehemalige Hotels zur Verfügung stehen würden. Dies ändern wir nun."

Marie-Luise Dött:

"Wir schaffen praxisnahe zusätzliche Möglichkeiten, die die
Kommunen zeitlich befristet bis 2019 nutzen können: So wird die
Umwidmung von Geschäfts-, Büro-, Verwaltungsgebäuden vereinfacht.
Außerdem können Flüchtlingsunterkünfte auch im unmittelbaren
Anschluss an einen bebauten Ortsteil errichtet werden. Unter strengen
Voraussetzungen soll die Unterbringung in Gewerbegebieten möglich
sein, wenn bei der Entscheidung die nachbarschaftlichen Interessen


der dortigen Unternehmen berücksichtigt werden. Möglich ist das aber
nur an Standorten, an denen bereits jetzt Einrichtungen für soziale
Zwecke zulässig sind. Das trägt dazu bei, dass die Flüchtlinge nicht
unzumutbaren Lärm- und sonstigen Immissionsbelastungen ausgesetzt
werden."



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Pressestelle
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Datum: 07.11.2014 - 08:22 Uhr
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