Ad-hoc-Mitteilung der IKB nach § 15 WpHG: Sonderprüfer gerichtlich bestellt

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Ad-hoc-Mitteilung der IKB nach § 15 WpHG: Sonderprüfer gerichtlich bestellt



(pressrelations) - ldorf, 26. August 2009 - Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag von Aktionären beschlossen, einen Sonderprüfer zu bestellen, der bei der IKB überprüfen soll, ob Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit den Ursachen der IKB-Krise begangen haben. Das Gericht hat den Auftrag zur Durchführung der Sonderprüfung Herrn Dr. Harald Ring, Mitglied des Vorstandes der Treuhand- und Revisions-Aktiengesellschaft Niederrhein, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft, Krefeld, erteilt. Die Bank hat heute von dem Beschluss erfahren und prüft, Rechtsmittel dagegen einzulegen.

Die IKB Deutsche Industriebank ist eine Spezialbank für Unternehmensfinanzierung in Deutschland und Europa. Zielgruppen sind der innovative und wachstumsstarke Mittelstand sowie internationale Unternehmen und Projektpartner. Größter Aktionär der IKB ist Lone Star (LSF6 Europe Financial Holdings L.P.).


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Datum: 27.08.2009 - 02:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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