Mitteldeutsche Zeitung: zum Hartz-IV-Urteil
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verweigern, wenn diese nicht erwerbstätig sind und ihren
Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, so die
Luxemburger Richter. Die CSU jubelte entsprechend. Dabei haben die
Richter im Grunde lediglich geltendes Recht bestätigt. Denn auch das
Unionsbürgerrecht sieht Einschränkungen vor, um die Sozialsysteme der
Mitgliedstaaten nicht unangemessen zu belasten. Die viel spannendere
Frage ist, ob Deutschland auch arbeitssuchenden EU-Ausländern
pauschal Hartz IV verweigern darf? Ein solcher Fall ist derzeit beim
EuGH anhängig. Eine Gerichtssprecherin stellte schon mal klar, dass
das Urteil nicht automatisch auf arbeitssuchende EU-Bürger
übertragbar sei. Die CSU sollte sich nicht zu früh über die heutige
Entscheidung freuen.
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Hartmut Augustin
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Datum: 11.11.2014 - 19:26 Uhr
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