Gesetze zur Flugsicherung ermöglichen einheitlichen Luftraum in Europa
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Gesetze zur Flugsicherung ermöglichen einheitlichen Luftraum in Europa
Die Kleinstaaterei im Luftraum hat bald ein Ende
Nachdem Bundespräsident Horst Köhler nunmehr alle Gesetzesvorhaben zur Flugsicherung (Grundgesetzänderung zu Art. 87 d GG, Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sowie das Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften) unterschrieben hat, sind die Voraussetzungen für einen einheitlichen europäischen Luftraum geschaffen. Die Kleinstaaterei im Luftraum hat damit bald ein Ende.
Durch die Gesetze wird das deutsche Verfassungsrecht mit den EU-Vorgaben für einen einheitlichen europäischen Luftraum in Einklang gebracht. Hierdurch werden künftig Umwege in der Luft vermieden. Dies ist umweltpolitisch dringend erforderlich, denn dadurch gibt es eine signifikante CO2-Reduzierung im Luftverkehr.
Dieses durchzusetzen war ein Werk des Deutschen Bundestages, der - wie schon damals bei der Organisationsprivatisierung der Deutschen Flugsicherung -durch entschlossenes Handeln die richtigen politischen Weichenstellungen auf den Weg gebracht hat.
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Datum: 28.08.2009 - 03:18 Uhr
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