Trotz Falschmeldungen: Keine Informationspflicht bei Entgeltumwandlung notwendig

Trotz Falschmeldungen: Keine Informationspflicht bei Entgeltumwandlung notwendig

ID: 1137508

BREMEN, MÜNCHEN | Trotz des deutlichen Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom Januar diesen Jahres kommen wiederholt Falschmeldungen von Finanzdienstleistern oder sogar Anwälten auf. Diese behaupten, es gäbe eine Informationspflicht des Arbeitgebers bei der Entgeltumwandlung.



(firmenpresse) - „Damit versuchen Finanzdienstleister schon seit 2002 den Arbeitgeber zu bewegen, die Mitarbeiter zu einem Verkaufsgespräch zu zwingen“, so Rüdiger Zielke, Geschäftsführender Gesellschafter der Pensioncapital.

Informationspflicht ist nur ein interessengesteuerter Vertriebs-Wunsch

„Jetzt erst Recht“ – so der Tenor dieser Werbeschriften. Spätestens mit dem BAG-Urteil sei eindeutig entschieden, dass es eine Informations-Verpflichtung des Arbeitgebers gäbe. Und zwar in der Form, dass er seinen Mitarbeitern Einzelgespräche vorschreiben müsse. Andernfalls könnten bei einer Pflichtverletzung Schadenersatzansprüche mit einer Rückwirkung von bis zu 30 Jahren geltend gemacht werden. „Die Anbieter hoffen dadurch, ihre eigenen Produkten direkt verkaufen zu können“, bewertet Rüdiger Zielke die Falschinformationen eindeutig.

Arbeitgeber sollten sich von derartigen Aussagen nicht verunsichern lassen. Hier möchten Produktverkäufer mit allen Mitteln ihre Produkte verkaufen. Davor sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter schützen. Denn bei einer solchen Beratungsqualität sind die Ansprüche der Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber aufgrund von Falschberatungen vorprogrammiert.

BAG sieht keine Informationspflicht des Arbeitgebers

Das BAG hat in seinem Urteil (21.01.2014 - 3 AZR 807/11) bestätigt, dass es keine aus Gesetzen herzuleitende Informationspflicht des Arbeitgebers gibt. Damit stützt das Gericht die Auffassung der Pensioncapital GmbH. Das bundesweit tätige Beratungshaus für betriebliche Sozialleistungen warnt schont lange vor interessengesteuerten Falschmeldungen.

Warum man als Arbeitgeber trotzdem informieren sollte

Rüdiger Zielke betont jedoch auch die Vorteile der freiwilligen Mitarbeiterinformation: „Der Arbeitgeber sollte in seinem Interesse sein Versorgungswerk gegenüber den Mitarbeitern vermarkten. Unternehmen investieren viel Geld in das Employer Branding. Mit einem vernünftigen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung kann mit weniger Budget häufig mehr erreicht werden.“



Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigt: Wesentlicher Erfolgstreiber für eine hohe Mitarbeiter-Akzeptanz ist eine aktive und seriöse Beratung der Mitarbeiter. Denn nur so erreicht man auch die Mitarbeiter, die sich sonst nicht mit Vorsorge beschäftigen.

„Für die Kommunikation gilt: Tue Gutes und rede darüber“ so Zielke weiter, „denn auch der Arbeitgeber profitiert von gut abgesicherten Mitarbeitern. Damit entsteht eine klassische win-win-Situation“.

Weitere Infos unter www.pensioncapital.de.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

PensionCapital ist ein inhabergeführtes Beratungshaus für betriebliche Sozialleistungen. Sie steht für individuelle, lösungsorientierte Beratung und nachhaltige Konzepte. Der Hauptsitz der PensionCapital befindet sich in Bremen. Darüber hinaus gibt es Niederlassungen in München und Hamburg. Insgesamt ist die PensionCapital in Deutschland und Österreich an sechs Standorten vertreten.



Leseranfragen:

PensionCapital GmbH
RÜDIGER ZIELKE
Geschäftsführender Gesellschafter
PensionCapital GmbH

Tel +49 (0) 421 62 011 - 60
Fax +49 (0) 421 62 011 - 61
Mobil +49 (0) 178 5 666 047
ruediger.zielke(at)pensioncapital.de

Schüsselkorb 26 /27 l D-28195 Bremen
Geschäftsführung:
Dr. Matthias Falk | Rüdiger Zielke
Amtsgericht Bremen l HRB 24716 HB
www.pensioncapital.de



PresseKontakt / Agentur:

Scheidtweiler PR | Nicolas Scheidtweiler
H.H. Meier-Allee 72 | 28213 Bremen
Tel. 0421. 168 891 87 | presse(at)scheidtweiler-pr.de



drucken  als PDF  an Freund senden  3DION-Bar als Kommunikationslounge und Schnittstelle zwischen Industrien  und Medien zum Kennenlernen und Gedankenaustausch in gemütlicher Atmosphäre Orgasmus sorgt für intimes Bettgeflüster
Bereitgestellt von Benutzer: Scheidtweiler PR
Datum: 19.11.2014 - 14:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1137508
Anzahl Zeichen: 2927

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Vermischtes


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Anmerkungen:
n/a

Diese Pressemitteilung wurde bisher 426 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Trotz Falschmeldungen: Keine Informationspflicht bei Entgeltumwandlung notwendig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

PensionCapital GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Entgeltumwandlung während Corona-bedingter Kurzarbeit ...

Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung und kann daher nicht im Rahmen von Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung über Direktversicherung oder Pensionskasse eingesetzt werden. Es ergeben sich drei unte ...

Alle Meldungen von PensionCapital GmbH


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z