Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Bundesverwaltungsgericht/Sonntagsarbeit
ID: 1141502
der Kirchen erscheint, ist er längst nicht mehr. Dennoch ist es gut,
wenn sich die relevanten gesellschaftlichen Gruppen gegen einen
Dammbruch stemmen und starke Rückendeckung von den höchsten deutschen
Gerichten erhalten. Mit dem weit reichenden Schutz von Sonn- und
Feiertagen haben die Verfasser des Grundgesetzes einst Weitblick
bewiesen. Nicht zuletzt angesichts der internationalen Verflechtungen
müssen Ausnahmen möglich bleiben, aber sie müssen gut begründet sein.
Eine Aufgabe des Sonntagsverbots auf breiter Front würde die
Bedeutung dieses Tages als nationalen Ruhepol aushöhlen.
Das entschleunigte Wochenende gibt dem Arbeitsleben eine Struktur
und fördert das soziale Miteinander - unabhängig von der religiösen
Zugehörigkeit. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, dieses
Kulturgut aufzugeben. Allzu hoch wäre der Preis für die
Bequemlichkeit, an Sonn- und Feiertagen die alltäglichen Dinge
verrichten zu können. Eine Ökonomisierung aller Lebensbereiche kann
dem gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht förderlich sein.
Pressekontakt:
Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 7205-1225
E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung(at)stz.zgs.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.11.2014 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1141502
Anzahl Zeichen: 1438
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Stuttgart
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 221 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Bundesverwaltungsgericht/Sonntagsarbeit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Stuttgarter Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).