Rheinische Post: Kommentar /
Grundgesetz und Religionsfreiheit
= Von Reinhold Michels
ID: 1142159
gegen den Staat. Wenn eine vollverschleierte Frau durch unsere
Straßen geht und geltend macht, das sei Ausdruck ihrer Religion, nach
deren Regeln sie aus freier Entscheidung lebe, kommt das nicht nur
Christen zustehende Grundrecht auf freier Religionsausübung in
Artikel 4 der Verfassung ins Spiel. Dann wird es für den Staat
schwierig, das für Versammlungen unter freiem Himmel geltende
spezielle Vermummungsverbot zum generellen Burka-Verbot auszudehnen.
Freiheit ist das Recht, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören
wollen. Religionsfreiheit schließt das Recht ein, sich abstoßend,
zumindest verstörend zu kleiden. Die Mehrheit in Deutschland mag eine
weithin anonymisierte Burka-Gestalt für eine gesichtslose,
unzeitgemäße Zumutung halten, die nicht passt. Aber der freiheitliche
Verfassungsstaat darf nicht alles, was einer Mehrheit nicht passt,
passend machen. Also: Ja zu speziellen Verschleierungsverboten, wenn
andere Grundrechte mit dem der Freiheit der Religionsausübung
kollidieren, aber nein zu einem pauschalen Burka-Verbot. Jenseits des
Rechts gilt der gesellschaftliche Appell, mit dem Licht der Vernunft
gewisse Pathologien der Religion auszuleuchten.
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Datum: 30.11.2014 - 20:30 Uhr
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