neues deutschland: Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat: Hilfe gegen
Haraldsruhe
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erteilt werden.« So lautet der letzte Satz der Erklärung vom
Generalbundesanwalt, als er die Wiederaufnahme der Wiesn-Ermittlungen
begründete. Versprochen hat die Behörde solch Fleiß schon oft. Nun -
oh Wunder öffentlicher Beharrlichkeit - scheint er erweckt. An dem
zitierten Satz ist formal nichts falsch. Und doch ruft er Misstrauen
hervor. Denn so wehrt die oberste Ermittlungsbehörde auch Nachfragen
zum Stand des NSU-Verfahrens ab. In diesem ebenso politisch brisanten
Fall hat der Generalbundesanwalt angeblich keine belastbaren Hinweise
auf eine vielschichtige, international strukturierte
Neonazi-Terror-Organisation, die mit Rechtsaußen-Kameradschaften
ebenso verwoben ist wie mit Combat-18-, Blood&Honour-,
Ku-Klux-Klan-Gliederungen sowie Teilen der Organisierten
Kriminalität. Statt dessen präsentiert man zwei tote mutmaßliche
Mörder und eine eventuell brandstiftende »Katzenfreundin«. Dazu vier
weiterer Figuren. Umfeldermittlungen dümpeln vor sich hin, kein
Geheimdienstler wurde je angeklagt, weil er Beweismittel vernichtete.
Mag sein, der Amtssitz Karlsruhe verleitet Harald Range - so kurz vor
der Pension. Damit er und seine Ermittlungen nicht wieder
einschlafen, braucht es vor allem viel öffentliches Interesse - beim
Wiesn-Verfahren wie in den NSU-Mordfällen. Und auch die penetrante
Nachfrage, wann er die gerade eingestellten NSA-Ermittlungen wieder
aufnimmt, könnte rechtstaatlich relevant sein.
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Datum: 11.12.2014 - 18:03 Uhr
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