Baumann-Hasske: Bundesregierung sollte die Vorratsdatenspeicherung jetzt nicht neu regeln

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Baumann-Hasske: Bundesregierung sollte die Vorratsdatenspeicherung jetzt nicht neu regeln



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In seinen Schlussanträgen vertritt der Generalanwalt beim EuGH die Ansicht, dass die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union unvereinbar sei. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Harald Baumann-Hasske:

Der Generalanwalt beim EuGH hat deutlich gemacht, dass auch an maßgeblicher Stelle in der EU erhebliche grundrechtliche Bedenken gegen eine Vorratsdatenspeicherung im Allgemeinen und die Richtlinie im Besonderen bestehen. Es steht nicht zu erwarten, dass der EuGH in seiner Entscheidung das Gegenteil vertritt.

Der EU-Gesetzgeber wird daher die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung voraussichtlich erheblich verändern müssen. Obwohl eine solche Tendenz bereits in den vergangenen Wochen absehbar war, konnte in den Koalitionsverhandlungen die Aussage nicht vermieden werden, man werde die europäische Richtlinie in der jetzt geltenden Form umsetzen. Sollte dies tatsächlich Realität werden, müsste die gesetzliche Regelung dann nach einer Änderung der Richtlinie sofort angepasst oder sogar aufgehoben werden, wollte man nicht Gefahr laufen, vom Bundesverfassungsgericht oder dem EuGH erneut aufgehoben zu werden. Sollten Union und SPD demnächst eine Regierung bilden, müssten sie sehr genau darauf achten, Bürgerrechte nicht in grundrechtswidriger Weise einzuschränken. Eine neue Bundesregierung sollte daher die Vorratsdatenspeicherung jetzt nicht neu regeln, sondern die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im kommenden Jahr abwarten.

Die ASJ fordert die grundlegende Änderung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung. Dabei muss den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und dem Datenschutz Vorrang gewährt werden.


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Datum: 13.12.2014 - 18:15 Uhr
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