Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
ID: 1150751
Qualifikation: Sicherheitsfaktor erhöhen
Qualifikation: Sicherheitsfaktor erhöhen
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz verfolgt das Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, indem die beruflichen Fähigkeiten der Fahrer verbessert werden. Dies geschieht über die Vermittlung von tätigkeitsbezogenen Fertigkeiten und Kenntnissen. Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz gilt für alle Fahrer, die im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen unterwegs sind und die eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, C1E, CE, D1, D1E, D oder DE benötigen. Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz regelt das vorgeschriebene Mindestalter des Fahrers und die erforderlichen Qualifikationen. Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz benötigt der Fahrer zum Führerschein eine Grundqualifikation mit anschließenden Weiterbildungen während der Ausübung des Fahrerberufes. Die einmal erworbene Grundqualifikation ist mit einer Fortbildung zu verlängern. Die Weiterbildung im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes sieht eine Weiterbildung von 35 Stunden a 60 Minuten innerhalb von 5 Jahren vor. Eine Wiederholung der Prüfung ist alle fünf Jahre abzulegen.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Peters Intensivfahrschule in Wesel
Datum: 16.12.2014 - 15:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Peter Schlißke
Stadt:
Wesel
Telefon: 02 81 - 2 06 80 77
Kategorie:
Auto & Verkehr
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
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