Mitteldeutsche Zeitung: zu Schwesig und NPD
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einem Zeitungsinterview im Thüringer Landtagswahlkampf propagierte -,
"Ziel Nummer eins" müsse sein, "dass die NPD nicht in den Landtag
kommt", dann ist das zulässig - solange sie diese Bemerkung nicht mit
dem Siegel ihres Ministeramts versieht. Das hatte kürzlich die
thüringische Sozialministerin nicht beachtet, als sie zu Protesten
gegen einen NPD-Parteitag aufrief. In der Sache lag sie richtig, nur
hat sie den Aufruf in einer Mitteilung ihres Ministeriums
verbreitet. Das hat ihr das Landesverfassungsgericht untersagt.
Karlsruhe würde nicht anders entscheiden.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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Datum: 16.12.2014 - 19:35 Uhr
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