WAZ: Grund genug für etwas Demut
- Kommentar von Stefan Schulte zur Erbschaftssteuer
ID: 1151841
Familienbetrieb anders zu besteuern als ein vererbtes Bankkonto. Ganz
einfach, weil am Wohlergehen der Firma auch das Schicksal der dort
Beschäftigten hängt. An diesem Grundsatz rüttelt Karlsruhe zu Recht
nicht.
Aber: Beim Ausbau der Privilegien für Firmenerben hat die
schwarz-rote Regierung 2009 überdreht. Und die Große Koalition anno
2014 täte gut daran, das Urteil nicht einfach wegzuwischen mit dem
lapidaren Verweis, man müsse ja nur ein paar Details ändern. Es sind
eben keine Kleinigkeiten, die das Gericht als Bruch des Grundgesetzes
zeiht. Die Schlupflöcher, durch die rein private Erbmasse ins kaum
oder gar nicht zu versteuernde Betriebsvermögen fließen kann, sind
schlicht zu groß, sie laden zum Missbrauch ein.
Ein wenig Demut stünde der Koalition besser als dieses aufgesetzte
Sichbestätigtfühlen. Ihr Auftrag, das Gesetz so zu ändern, dass
Firmen im Erbfall nach Leistungsfähigkeit besteuert, aber nicht
gefährdet werden, ist so leicht eben nicht. Und das leichthin
gegebene Versprechen, dies ohne Mehrbelastung hinzukriegen, spricht
dem Karlsruher Urteil Hohn. Die Richter halten bei großen Firmen die
Rabatte in der Summe schlicht für zu hoch.
Will die Regierung dem gerecht werden, kommt sie nicht umhin, die
Schlupflöcher enger zu stricken. Andernfalls landet auch ihr neues
Gesetz irgendwann wieder in Karlsruhe.
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Datum: 17.12.2014 - 19:41 Uhr
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