Landgericht Verden widerspricht Edathy
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Katharina Krützfeldt, hat der Aussage von Sebastian Edathy
widersprochen, es gebe das Angebot des Richters, das Verfahren gegen
Edathy gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Es sei vielmehr
Edathy selbst gewesen, der über seine Verteidigung die Einstellung
des Verfahrens nach §153 a angeregt habe. Dies sei bereits im Vorfeld
der Anklageerhebung geschehen und nach Eröffnung des Hauptverfahrens
noch einmal schriftlich hinterlegt worden.
Das Landgericht habe diesen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft
Hannover mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Erst wenn die
Staatsanwaltschaft ihre Stellungnahme abgegeben habe, werde das
Gericht über eine mögliche Einstellung befinden. Angaben Edathys zur
Höhe einer möglichen Geldzahlung wollte die Sprecherin des
Landgerichts nicht kommentieren.
Die Staatsanwaltschaft Hannover wollte sich auf Nachfrage zu einer
möglichen Einstellung des Verfahrens gegen Edathy nicht äußern. Auch
die zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Celle hat sich zu dem
Sachverhalt bislang nicht geäußert.
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Datum: 18.12.2014 - 15:30 Uhr
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