Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Freigänger Hoeneß
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- Vorwürfe dieser Art sind im Fall des Freigängers Uli Hoeneß fehl am
Platz. Der ehemalige Präsident des Fußballklubs ist nach seiner
Steuerhinterziehung in einem ordentlichen Gerichtsverfahren
verurteilt worden. So wie andere Straftäter auch. Und so wie denen
muss auch Hoeneß das Recht zugebilligt werden, in den Genuss von
Lockerungen im Strafvollzug zu kommen, die nun einmal gesetzlich
vorgesehen sind. Dazu zählt der Freigang. Tagsüber muss Deutschlands
wohl prominentester Häftling arbeiten - in der Jugendabteilung des FC
Bayern -, die Nächte jedoch hinter Gittern verbringen. Vermutlich
aber nicht mehr in Landsberg, sondern in einer Außenstelle bei
Starnberg. Auch das ist eine Erleichterung für Uli Hoeneß, der als
Ersttäter zudem darauf hoffen kann, bereits nach der Hälfte und nicht
erst nach zwei Dritteln der Haftstrafe auf Bewährung freizukommen.
Auch daran gibt es nichts zu kritisieren. Hoeneß ist verurteilt, hat
Strafe be- und Steuern nachgezahlt, sitzt seine Haft ab. Vor allem
die Zeit in der Zelle dürfte ihn geläutert haben.
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Datum: 02.01.2015 - 21:00 Uhr
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Bielefeld
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