ZDF-Magazin "WISO":
Mahngebühren - Drei Viertel der Unternehmen verlangen zu viel
ID: 1156335
Unternehmen aus verschiedenen Branchen zeigt, dass sich drei Viertel
von ihnen nicht an die gängige OLG-Rechtsprechung zu Mahngebühren
halten. Für Mahnschreiben werden danach bis zu 25 Euro verlangt.
Gerichtlich anerkannt sind maximal 2,50 Euro.
Für die Sendung am Montag, 5. Januar 2015, 19.25 Uhr, hat "WISO"
40 Unternehmen aus den Branchen Versandhandel, Energieversorgung und
Telekommunikation, dazu Verlage und Reiseveranstalter zu der Höhe
ihrer Mahngebühren befragt - mit einem überraschendem Ergebnis: Zehn
Konzerne verlangen sogar doppelt so viel wie die gerichtlich
anerkannten 2,50 Euro oder noch weit darüber. Die höchsten
Mahngebühren verlangt der Reiseveranstalter Thomas Cook mit 15 Euro
für die erste Mahnung und 25 Euro für die zweite. Der
Verbraucherzentralen Bundesverband prüft jetzt eine Klage gegen das
Unternehmen.
Die Rechtslage: Unternehmen dürfen nur die Kosten einer Mahnung
vom Verbraucher verlangen, die auch tatsächlich entstanden sind. Das
sind allerdings nur die Ausgaben für Papier, Druck und Porto.
Allgemeine Personal- und Verwaltungskosten dürfen dagegen nicht
berechnet werden. Viele Gerichte haben sich bereits mit der Höhe
solcher Mahnkosten befasst und bisher für ein einzelnes Mahnschreiben
lediglich Gebühren bis 2,50 Euro anerkannt.
Unternehmen wie Vodafone rechtfertigen die hohen Mahngebühren mit
einem hohen Kostenaufwand für die Bearbeitung von säumigen Zahlungen.
Doch Schätzungen zeigen, dass die überhöhten Gebühren auch ein
einträgliches Geschäft sein können: In einem Gerichtsbeschluss des
OLG Düsseldorf vom 24. Oktober 2014 (12 O 649/12) heißt es, dass
Vodafone-Kunden durch überhöhte Mahn- und Rücklastschriftgebühren in
wenigen Monaten "ein Schaden von mindestens 8,85 Millionen Euro
entstanden" sei.
Doch trotz einer vergessenen Rechnung sollten sich Kunden dagegen
wehren, indem sie die überhöhten Mahngebühren kürzen. Jana Brockfeld
von der Verbraucherzentrale Berlin empfiehlt jedoch: "nicht nur
pauschal kürzen, sondern dem Anbieter spiegeln, warum habe ich
gekürzt". Die erlassenen Gerichtsurteile können dabei als Begründung
herangezogen werden.
Hinweis für Redaktionen:
Für Rückfragen ist der Autor Marcus Niehaves am Sonntag, 4. Januar
2015, unter der Telefonnummer 06131 - 70-15530 zu erreichen.
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Datum: 04.01.2015 - 11:00 Uhr
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