Westfalenpost: Stefan Pohl zum Entwurf der neuen Arbeitsstätten-Verordnung
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am Ende immer ins Gegenteil umschlägt. Wer die neue
Arbeitsstätten-Verordnung durchliest, muss sich aber in dieser
Auffassung bestätigt fühlen. Das, was da zutage tritt, ist von einer
Regulierungswut durchtränkt, die an schlimmste Brüsseler EU-Auswüchse
erinnert und viele Firmen in Deutschland Millionen Euro an
Umbaumaßnahmen kosten würde. Damit kein Missverständnis aufkommt: Die
Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern, muss oberstes
Ziel aller Bemühungen von Unternehmen und Gewerkschaften sein. Die
Politik hat die Rahmenbedingungen zu setzen, unter denen die Betriebe
auf der einen Seite optimal wirtschaften und gleichzeitig ihren
Beschäftigten möglichst gute Arbeitsbedingungen gewährleisten können.
Und, auch das gehört zur Wahrheit: Bei Kleinbetrieben liegt oft
einiges im Argen. Die Arbeitsstättenverordnung geht weit darüber
hinaus und will Dinge regulieren, die nicht reguliert werden müssten.
Man muss nicht im Arbeitgeber-Jargon von einer Überbürokratisierung
sprechen, aber Tageslicht in Pausenräumen, Kantinen und
Firmentoiletten scheint beim heutigen technischen Standard
künstlicher Beleuchtung nicht zwingend. Die Aussage, dass Tageslicht
der psychischen Gesundheit diene, ist längst überholt. Sie stammt aus
dem Zeitalter der Leuchtstoffröhre. Heutige Lichtfarben bei
LED-Leuchten sind viel geeigneter, das seelische Wohlbefinden und
damit die Produktivität der Beschäftigten zu steigern. Man braucht
also gar nicht immer das Kostenargument zu bemühen. Noch ist die
Verordnung ein Entwurf. Bleibt zu hoffen, dass sie so nie Realität
wird.
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Datum: 23.01.2015 - 22:09 Uhr
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