Sunrise Energy erfüllt Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur eingeschränkt / Landgericht Berlin v

Sunrise Energy erfüllt Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur eingeschränkt / Landgericht Berlin verurteilt Sunrise Energy auf Zahlung

ID: 1164639

CLLB Rechtsanwälte reichen weitere Klagen ein



(firmenpresse) - München, 22.01.2014. Das Unternehmen Sunrise Energy schloss im Jahr 2007 Kaufverträge mit Anlegern der Debi Select ab. Diese veräußerten ihre Rechte an der Debi Select noch vor Bekanntwerden der finanziellen Schieflage der Debi Select Gruppe an die Sunrise Energy. Der erheblich über dem Anlagebetrag liegende Kaufpreis sollte dabei in Raten verteilt über mehrere Jahre gezahlt werden. Nachdem offensichtlich wurde, dass das Kapital der Debi Select Funds durch riskante Beteiligungen verloren war, stellte die Sunrise Energy teilweise die Ratenzahlungen ein und kündigte an, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern.

CLLB reichte daraufhin im Jahr 2013 für einen Anleger Klage vor dem Landgericht Berlin ein. Das Landgericht gab der Klage statt und verurteilte die Sunrise Energy zur vertragsgemäßen Zahlung.

CLLB Rechtsanwälte forderte daher die Sunrise Energy in der Folgezeit zur Zahlung der vertraglich geschuldeten Beiträge an weitere, von CLLB Rechtsanwälte vertretene Mandanten auf.

„Nachdem die Gesellschaft hierauf keine Reaktion zeigte, reichten wir für unsere Mandanten Ende letzten Jahres weitere Klagen gegen die Sunrise Energy ein“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Da wir bereits einmal vor dem Landgericht Berlin obsiegt haben und davon ausgehen, dass dieses Urteil vom Oberlandesgericht nun bestätigt wird, sind wir zuversichtlich, dass das Landgericht Berlin auch bei den weiteren Verfahren bei seiner Linie bleibt und die Sunrise Energy verurteilen wird.“

Rechtsanwalt Luber rät daher betroffenen Vertragspartnern der Sunrise Energy, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: luber(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 26.01.2015 - 14:37 Uhr
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Fonds


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