Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zu Waffenbesitz
ID: 1166026
Keine Waffenerlaubnis für Rocker - egal ob vorbestraft oder nicht,
solange kein Zweifel an der Gefährlichkeit besteht. Das hat das
Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Die Kläger aus
Regensburg und Passau sind somit auch in dieser Instanz gescheitert.
Ihnen bleibt damit nur noch die Verfassungsbeschwerde. Das Urteil des
Leipziger Gerichts wirft aber Fragen auf. Vor allem: Warum muss erst
ein Gericht entscheiden, dass Personen, die laut Staatsanwaltschaft
zur Führungsriege einer Gruppierung gehören sollen, die mit Menschen-
und Drogenhandel in Verbindung gebracht und vom Verfassungsschutz
beobachtet werden, vielleicht keine geeigneten Kandidaten für den
legalen Waffenbesitz sind? Und: Ist das deutsche Waffenrecht nach wie
vor zu durchlässig? Für Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ist
die Sache klar: Nachdem er vor sechs Monaten den Hells Angels schon
ein Kuttenverbot aussprach, sieht er sich bestätigt: Das Urteil sei
ein wichtiger "Etappensieg im Kampf gegen die Organisierte
Kriminalität". Die "Entwaffnung der Rockerclubs" müsse man weiter
vorantreiben. Im März 2013 beschlagnahmte die Polizei bei einer
Großrazzia in Bayern bereits 86 Schusswaffen, etwa 2000 Schuss
Munition, 5,5 Kilo Drogen sowie etliche verbotene Gegenstände wie
Messer und Schlagringe. Und laut Verfassungsschutzbericht besteht
weiter eine Bedrohung durch kriminelle Rocker: 1500 Mann rechnet man
der Szene in Bayern zu, 9000 sollen es bundesweit sein. Bei der
Organisierten Kriminalität stand 2013 laut Bundeskriminalamt jedes
achte Verfahren im Zusammenhang mit Rockern. Die Entscheidung scheint
somit überfällig - zumal die selbst ernannten Banditen Jahrzehnte
lang ganz legal auf Schusswaffen und Sprengstoff zugreifen konnten;
auch wenn keiner der Kläger für eine Schießerei verurteilt worden
ist. Doch nun wird wieder über das deutsche Waffenrecht diskutiert -
zum Glück braucht es dieses Mal dafür keine Toten in Klassenzimmern.
In der öffentlichen Wahrnehmung und im europäischen Vergleich gilt
das deutsche Waffenrecht als eines der restriktivsten. Das sind die
Folgen aus den Bluttaten von Winnenden und Erfurt: Waffenbesitzer
müssen Waffen in einem verschließbaren Schrank aufbewahren, sich
unangekündigte und verdachtsunabhängige Kontrollen durch die
zuständige Behörde gefallen lassen und regelmäßig ihre persönliche
Eignung nachweisen. Die Bemühungen, solche Massaker zu verhindern,
sind aus dem Gesetzestext herauslesbar, nur scheitern sie bisher an
der Realität. Die klammen Kommunen sehen sich mit ihrem Personal
einfach nicht in der Lage, tatsächlich an die Haustür von
Waffenbesitzern zu klopfen und sie zu kontrollieren. Fest steht aber
auch: Kein Verbot, kein Gesetz, und keine noch so üppig ausgestattete
Polizei werden je verhindern können, das Personen irgendwie an Waffen
gelangen werden. Schon immer waren die illegalen Knarren das Problem
- deren Zahl sei mindestens doppelt so hoch, wie die der legalen
Waffen, sagen Kriminaler und Jäger. Eine gute Nachricht bleibt die
Entscheidung aus Leipzig dennoch - sofern der Rechtsanwalt Michael
Salmansberger, der die bisher bewaffneten Rocker vertreten hat,
tatsächlich Recht behält. Er sagte: Die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts werde Einfluss auf andere Vereine und
Gruppierungen wie die Hooliganszene haben. "Es werden jetzt sehr
viele Waffenscheine zurückgenommen. Die zuständigen Behörden werden
jetzt groß aufräumen."
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Datum: 28.01.2015 - 20:16 Uhr
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