OMB informiert: Nur 40% der Löschanträge haben bei Google eine Chance

OMB informiert: Nur 40% der Löschanträge haben bei Google eine Chance

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Der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes zum Recht auf Vergessen und der Prozess von Bettina Wulff, Frau des ehemaligen Bundespräsidenten, gegen Googles Autocomplete-Funktion tragen dazu bei, dass Google derzeit mit Löschanträgen überflutet wird. Doch vieles entfernt der Suchmaschinenanbieter nicht einfach aus seinem Index. OMB informiert.



(firmenpresse) - Ganze 190.000 Löschanfragen von Personen, die problematische Einträge aus der Datenbank entfernen lassen wollten, erhielt der Suchmaschinenbetreiber letztes Jahr allein in Europa. Dabei ist es erst seit Mai 2014 möglich, Google-Ergebnisse löschen zu lassen. Im Frühjahr hatte der Europäische Gerichtshof aufgrund zahlreicher Klagen alle Suchmaschinenanbieter dazu verpflichtet, Informationen auf Anfrage zu löschen, sofern diese nicht mehr von öffentlicher Relevanz sind. Dieses „Recht auf Vergessen“ fordern viele seitdem ein, 31.700 Anträge zu insgesamt 120.000 Links erhielt der Branchenriese Google im letzten halben Jahr aus Deutschland. OMB berichtete auf seiner Webseite im Newsbereich immer wieder über die aktuellen Entwicklungen.

Google gibt allerdings nur wenigen dieser Anträge statt, ca. 40% sind es in Deutschland, im Rest Europas sieht es sogar noch schlechter aus. Der Großteil, insbesondere Löschanfragen zu Social Media Plattformen oder Bewertungsportalen, werden vom Suchmaschinenanbieter meist abgelehnt. Aber selbst die positiven Bescheide sind oft das Ergebnis monatelanger Arbeit: Da Google jeden Antrag individuell prüfen muss, zieht sich die Bearbeitungszeit aufgrund der vielen Anfragen über Wochen oder sogar Monate hin. Hier geht wertvolle Zeit ins Land, in der irreparable Imageschädigungen für Personen oder Unternehmen entstehen können. Umsatzschädigungen und Existenzbedrohungen sind oft die Folge. Auch der Prozess von Bettina Wulff gegen Googles Vervollständigungsfunktion im Suchfeld zeigt, welcher Schaden durch Verleumdung und Rufmord im Internet entstehen kann. Erst nach knapp 2 Jahren erreichte die Ex-First Lady endlich die Löschung der entsprechenden Einträge.

Effizienter als Google Einträge löschen zu lassen, ist da ein umfassendes Online Reputation Management, wie es OMB realisiert. Durch die Schaffung eines professionellen und vielseitigen Internetauftrittes werden zum Beispiel eigene Kernkompetenzen gegenüber der Öffentlichkeit gezielt kommuniziert. Gleichzeitig werden Negativeinträge somit sukzessive auf die hinteren Suchmaschinenplatzierungen – insbesondere aus Google-Seite 1 – verdrängt und von Usern kaum mehr wahrgenommen. Dieses Verfahren sorgt für nachhaltige Ergebnisse und bietet zudem einen umfassenden Schutz vor neuen imagegefährdenden Einträgen, wie sie auf Blogs, Bewertungsportalen oder Social Media Plattformen täglich stattfinden. Wer hier als Unternehmer die richtige Vorsorge trifft und eine breit aufgestellte Internetpräsenz aufbaut, erspart sich lange Verhandlungen mit Google. Löschanträge für einzelne Einträge können und werden über das Team OMB flankierend gestellt und gemanagt – genau diese Doppelstrategie verspricht den meisten Erfolg im digitalen Reputationsmanagement.



Weitere Informationen und Beratung zum Thema Google Ergebnisse löschen: www.onlinereputationsmanagement.org
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Mit einem bundesweiten Expertennetzwerk entwickelt OMB für Kunden aus verschiedenen Branchen individualisierte Lösungskonzepte zur Umsatz- und Reputationssteigerung im Internet. Das Leistungsportfolio umfasst mit den Bereichen Suchmaschinenoptimierung (SEO), Google AdWords (SEA), Social Media Marketing (SMM), Internet Public Relations (IPR), und Online Reputation Management (ORM) alle wesentlichen Disziplinen, die heute im Online Marketing und damit in der digitalen Geschäftswelt erfolgsentscheidend sind.

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Datum: 03.02.2015 - 11:36 Uhr
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