Weser-Kurier: Zur Studieüber Schwarzarbeit schreibt Maren Beneke:
ID: 1168502
Mindestlohn. Tatsächlich ist die letzte größere Debatte auch schon
über eine Woche alt. Und nun kommt also eine Studie daher, die
behauptet, der Mindestlohn würde dafür sorgen, dass die
Schattenwirtschaft 2015 erstmals seit langem nicht zurückgehen wird.
Wohlgemerkt: Die Untersuchung gibt einen Ausblick darauf, was in
diesem Jahr passiert. Sie ist also nicht mehr als ein Blick in die
Glaskugel. Und das, obwohl der Mindestlohn erst vor gut fünf Wochen
eingeführt wurde. Ein Schelm, wer sich Böses dabei denkt, wenn er
hört, dass zu den Firmenmitgliedern der Studien-Autoren, dem Tübinger
Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung, unter anderem Konzerne
wie Daimler oder Bosch gehören. Und im ureigenstem Interesse der
Industrie mit ihren Unternehmen liegt es, gegen den kostenintensiven
Mindestlohn zu schießen. Umso erstaunlicher ist aber, dass selbst
Vertreter aus der Bremer Wirtschaft es aktuell für viel zu früh
halten, schon über konkrete Auswirkungen des Mindestlohns zu
sprechen. Fest steht: Wenn es einen direkten Zusammenhang gibt, dann
darf die öffentliche Diskussion nicht fehlen. Aber bevor man ein
Gesetz verteufelt, das nun einmal beschlossene Sache ist, sollte man
seine Folgen beobachten - wenigstens ein Jahr lang.
Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.02.2015 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1168502
Anzahl Zeichen: 1601
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bremen
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 196 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Weser-Kurier: Zur Studieüber Schwarzarbeit schreibt Maren Beneke:"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Weser-Kurier (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).