Verpasste Chance: Last-Minute-Angebot zum Arbeitnehmerdatenschutz

Verpasste Chance: Last-Minute-Angebot zum Arbeitnehmerdatenschutz

ID: 116969

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt die späte Einsicht des Bundesarbeitsministeriums, Datenschutzfragen im Beschäftigungsverhältnis in einem neuen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz klären zu wollen. Leider gehen nach Meinung der Experten viele Ansätze in die falsche Richtung. Auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung lässt an der Ernsthaftigkeit zweifeln.



Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.

(firmenpresse) - Der BvD verfolgt die Entwicklung des Beschäftigtendatenschutzes besonders sorgfältig, hatte doch sein Arbeitskreis „Datenschutz in Recht und Praxis“ bereits im März 2008 einen viel beachteten Entwurf für ein „Gesetz zum Schutz der Persönlichkeitsrechte im Arbeitsverhältnis (GSPA)“ vorgelegt. Das Interesse von Öffentlichkeit und Medien im Sog der Skandale um Lidl & Co. hatte das Thema wiederholt auf die Tagesordnung des Gesetzgebers geschoben, aber letztendlich nicht zu zählbaren Ergebnissen geführt.

Im überraschend vorgelegten Entwurf finden sich begrüßenswerte Konkretisierungen zur Videoüberwachung oder zur Verwendung von Gesundheitsdaten über Beschäftigte. Erstmalig wird die Verwendung von biometrischen Daten gesetzlich geregelt; hier bestehen bisher große Unsicherheiten in der Praxis. Auch die Erweiterung der Informationsrechte der Beschäftigten über die von ihnen verwendeten Daten ist hilfreich und praktikabel.

Der Gesetzentwurf verfolgt aber auch bedenkliche Tendenzen, die der Berufsverband kritisch sieht:

- Der BvD lehnt die im Gesetzentwurf neu geschaffene Funktion des „Beschäftigtendatenschutzbeauftragten“ ab. Die genannten Aufgaben werden bisher durch betriebliche Datenschutzbeauftragte abgedeckt. Deren Probleme werden nicht durch die Installierung eines weiteren Beauftragten gelöst; stattdessen ist ein Durcheinander der Beauftragtenfunktionen zu befürchten.
Wir fordern eine Stärkung der Position des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, nicht eine weitere Schwächung. Er benötigt klare Prüfungsrechte, strukturierte Aufgabenkataloge und konkrete Ausbildungsanforderungen. Die neuen Beauftragtenfunktionen sind keine Lösung, sondern eine Flucht vor diesen Herausforderungen.

- Das Gesetz lässt es zu, dass einfache Rechtsverordnungen die Verarbeitung von Beschäftigtendaten erlauben. Das lehnen wir ab. Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht sind nur durch Gesetz (und damit durch die Volksvertreter) oder durch eine Einwilligung (und damit durch den Beschäftigten selbst) zu legitimieren. Rechtsverordnungen sind Entscheidungen der administrativen Gewalt; diese darf nicht nach eigenem Gutdünken in Grundrechte eingreifen. Wir betrachten solche Datenverwendungen als nicht zulässig.



- Der Gesetzentwurf bläht Vorschriften für Datenschutz unnötig auf:
o Die Ausführungen zu Datengeheimnis, Datensparsamkeit, dem Verbot automatisierter Entscheidungen oder zur Datenverarbeitung im Auftrag sind nahezu identisch mit den Vorschriften im Bundesdatenschutzgesetz und bringen keinen Mehrwert.
o Die Grundausführungen zur Datenerhebung, zur Datenverwendung oder zur Datensicherheit sind genauso allgemein gehalten wie die Vorschriften im Bundesdatenschutzgesetz, so dass nur eine allgemeine Formulierung durch eine andere allgemeine Formulierung ersetzt wird.

Der BvD fordert, dass in einem neuen Gesetz neue Aussagen oder konkretere Vorgaben getroffen werden, die in der schwierigen Datenschutzpraxis weiterhelfen.

Leider erscheint dieser Gesetzesentwurf zu einem Zeitpunkt am Ende der Legislaturperiode, an dem keinerlei Aussichten auf eine parlamentarische Umsetzung vorhanden sind. Wir appellieren an die Politik, Datenschutzfragen nur sachgerecht und nicht populistisch zu lösen.
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Datum: 09.09.2009 - 10:55 Uhr
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