(Korrektur: Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention: Wahlrecht auf alle Erwachsenen mit Behinderungen ausweiten)
ID: 1170751
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und nicht des
Bundesministeriums des Innern handelt.
Es folgt der korrigierte Text:
Anlässlich der Bürgerschaftswahl am 15. Februar in Hamburg fordert
die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention die Länder
auf, das Wahlrecht zügig nach den Vorgaben der
UN-Behindertenrechtskonvention auszugestalten.
"Das Wahlrecht muss dringend auf alle Erwachsenen mit
Behinderungen ausgeweitet werden", erklärt Valentin Aichele, Leiter
der Monitoring-Stelle. Noch immer könnten nicht alle Menschen mit
Behinderungen in Deutschland an einem zentralen Vorgang der
demokratischen Willensbildung teilhaben. Das gelte auch für Hamburg.
"Aktuelle Wahltermine verstreichen, ohne dass die Länder ihr
Wahlrecht an die Behindertenrechtskonvention angepasst haben",
kritisiert Aichele. "Ein trauriges Ergebnis nahezu sechs Jahre nach
Inkrafttreten der Konvention für Deutschland." Die diskriminierenden
Klauseln in den Gesetzen der Länder und des Bundes müssten zügig
gestrichen werden. Dass abgewartet werde, was in der vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragten Studie zum
Wahlrecht herauskommt, bewertet die Monitoring-Stelle als
"Verzögerungstaktik" und "menschenrechtlich nicht vertretbar".
Laut Monitoring-Stelle betreffen die gesetzlichen Ausschlüsse
Personen, bei denen die Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet
wurde und Menschen mit psycho-sozialen Beeinträchtigungen, die sich
aufgrund einer strafgerichtlichen Anordnung im Maßregelvollzug
befinden, also eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit
begangen haben und deswegen dauerhaft in einem psychiatrischen
Krankenhaus untergebracht sind.
Mit der Aufgabe, das Wahlrecht inklusiv zu gestalten, sei Hamburg
jedoch nicht allein, erklärt Daniel Scherr, Wissenschaftlicher
Mitarbeiter am Institut und Autor des heute veröffentlichten
Diskussionspapiers "Ergebnisse der Normenprüfung zum Berliner
Wahlrecht". Darin wird die Berliner Rechtslage im Detail untersucht
und festgestellt, dass Vorschriften, die bestimmte Menschen mit
Behinderungen vom Wahlrecht ausschließen, nicht mit der
UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar sind. Im bundesweiten
Vergleich habe die Prüfung der Wahlgesetze mit Blick auf den
Ausschluss von Menschen mit Behinderungen ergeben, dass entsprechend
kritikwürdige Vorschriften aktuell in allen Bundesländern bestehen.
"Es ist davon auszugehen, dass Deutschland für dieses
schwerwiegende Umsetzungsdefizit schon im März dieses Jahres von den
Vereinten Nationen gerügt wird", gab die Monitoring-Stelle weiter zur
Kenntnis. Deutschland werde am 26./27. März 2015 durch das
unabhängige UN-Gremium zur UN-Behindertenrechtskonvention geprüft.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention,
eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in
Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen
sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Monitoring "Wahlrecht" - Übersicht über Wahlrechtsausschlüsse von
Menschen mit Behinderungen Bund/Länder
http://ots.de/apDsv
Daniel Scherr: Diskussionspapier "Ergebnisse der Normenprüfung zum
Berliner Wahlrecht im Rahmen der "Expertise für ein Artikelgesetz zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin" (Oktober
2014)
http://ots.de/zNQxZ
Informationen der Monitoring-Stelle zum Staatenberichtsverfahren
2015
http://ots.de/eWuPI
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14 * 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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Datum: 09.02.2015 - 15:19 Uhr
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