Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit ist fadenscheinig

Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit ist fadenscheinig

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Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit ist fadenscheinig



(pressrelations) - >Lohnungleichheit hat viele unterschiedliche Ursachen

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, hat einen Diskussionsentwurf zur Entgeltgleichheit vorgelegt. Dazu erklären die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Ilse Falk MdB, und die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach MdB:

Der Diskussionsentwurf ist fadenscheinig! Zum jetzigen Zeitpunkt einen Gesetzesentwurf vorzulegen ist reine Wahlkampfstrategie: Wie schon die Bezeichnung "Diskussionsentwurf" vorwegnimmt, hat der Arbeitsminister kein tatsächliches Interesse an der Umsetzung dieses Entwurfs.

Auch inhaltlich ist der Entwurf nicht tragbar. Betriebsrat oder Antidiskriminierungsstelle können vom Arbeitgeber verlangen, eine statistische Entgeltanalyse innerhalb von drei Monaten durchzuführen ? hier wird in einem Großteil der Fälle mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Der freiwillige Lohntest "LOGIB-D", mit dem Unternehmen die Entgeltgleichheit innerhalb des eigenen Betriebes überprüfen können, wurde von Familienministerin Ursula von der Leyen im März 2009 vorgestellt. Jetzt sofort eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung dieses Instruments einzuführen, ohne der Wirtschaft die Chance einzuräumen, selbständig tätig zu werden, ist verfrüht.

Der Gesetzentwurf übersieht völlig, dass die Lohnungleichheit viele unterschiedliche Ursachen hat, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie das Berufswahlverhalten von Frauen werden völlig außer Acht gelassen.

In unserem System der Lohnautonomie, in dem funktionierende Tarifparteien Regelungen und Bedingungen auskämpfen, sind genau diese auch gefragt, Arbeit angemessen zu bewerten und eine entsprechende angemessene Vergütung zu erreichen. Noch immer werden aber Tätigkeiten, die hauptsächlich von Männern ausgeübt werden, anders gewertet als solche, die überwiegend in Frauenhand sind. Dies gilt zum Beispiel für die körperliche Beanspruchung auf einer Baustelle oder die Verantwortung für Mitarbeiter, die stärker gewichtet und somit höher entlohnt werden als z. B. die körperliche Beanspruchung und die Verantwortung für Menschen in pflegenden Berufen.



Ein Schelm der Böses dabei denkt, dass Minister Scholz auf diesen Aspekt nicht eingeht und die Gewerkschaften und Betriebsräte in die Pflicht nimmt. Hat das vielleicht etwas mit dem Wahlaufruf der Betriebsräte für die SPD zu tun?


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Datum: 10.09.2009 - 01:05 Uhr
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