Abgabefrist der Verpackungsverordnung endet am 1. Mai 2015

Abgabefrist der Verpackungsverordnung endet am 1. Mai 2015

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(PresseBox) - Für Unternehmen, die als Hersteller und Vertreiber von Verpackungen tätig sind, endet am 1. Mai 2015 die gesetzliche Frist zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung (VE) für das Berichtsjahr 2014. Darauf weist die IHK Saarland hin. Die IHK empfiehlt eine rechtzeitige Registrierung, da ansonsten empfindliche Bußgelder der Umwelt-Behörden drohen.
Die Vollständigkeitserklärung wird ausschließlich elektronisch in dem dafür vorgesehenen Register IHK-Online-Register unter www.ihk-ve-register.de hinterlegt. Das Register als zentrale Informations- und Kommunikationsplattform bietet einen Rundum-Service für den Hinterlegungsprozess. Neben ausführlichen Fragen & Antworten enthält es beispielsweise Checklisten und Erläuterungen zur elektronischen Signatur. Ab dem 2. Mai 2015 veröffentlicht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Internet fortlaufend die Adressen der Unternehmen, die eine ordnungsgemäße Erklärung abgegeben haben. Dazu ist der DIHK gesetzlich verpflichtet.
Kostengünstige Abwicklung durch Selbstverwaltung der Wirtschaft
Eine Auswertung für das Jahr 2013 hat ergeben, dass 3.628 Unternehmen für rund 4.8 Mio. Tonnen in Verkehr gebrachte Verpackungen eine Vollständigkeitserklärung abgegeben haben. Die Zahl der Vollständigkeitserklärungen ist damit im Berichtsjahr um 30 (rund 0,8 Prozent) gesunken, die gemeldete Menge aber um 2,6 Prozent gestiegen. Die endgültige Auswertung des DIHK zu den Vollständigkeitserklärungen für das Berichtsjahr 2013 steht unter www.dihk.de zum Download bereit.
Besonders erfreulich ist ein erneuter Rückgang der Kosten für die hinterlegungspflichtigen Unternehmen: Sie betrugen pro Teilnahme an einem dualen System weniger als fünf Euro. Der DIHK wertet dies als weiteren Beleg dafür, dass die Organisation der Industrie- und Handelskammern hoheitliche Aufgaben kostengünstig organisiert.
Seit 2008 gilt in Deutschland die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung. Unternehmen, die mehr als 80 t Glas, 50 t Papier, Pappe, Kartonage oder 30 t sonstige Materialien als Verpackungen in Verkehr bringen, müssen seitdem ihre Verpackungsmengen in ein bundesweit geführtes elektronisches Register eintragen.


IHK-Online-Register: www.ihk-ve-register.de

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Datum: 12.02.2015 - 13:12 Uhr
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